Urteil: Versicherungen dürfen Haftung beschränken
Archivmeldung vom 31.03.2005
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Freigeschaltet durch Michael DahlkeWer hoch versichert ist, kann im Schadensfall trotzdem mit einem Bruchteil der Versicherungssumme abgespeist werden. Berichtet ORF am Donnerstag
Aus dem Inhalt:
Ein OGH-Urteil bestätigt jetzt die Rechtmäßigkeit dieser Praxis. Die Vorgeschichte Ein Konsument aus Niederösterreich hatte eine umfassende Haushaltsversicherung abgeschlossen, in der auch für Hochwasserschäden eine Haftungssumme bis knapp 51.000 Euro inkludiert war.
Das große Hochwasser im Sommer 2002 zerstörte das Haus des Niederösterreichers, der Schaden ging weit über die Versicherungssumme hinaus. Trotzdem zahlte die Versicherung nur etwas mehr als 7.000 Euro aus, indem sie sich auf Haftungseinschränkungen in den Versicherungsbedingungen berief.
Das Oberlandesgericht Wien (OLG) gab dem Versicherungsunternehmen Recht, und der OGH bestätigte jetzt das Urteil.
Die Urteilsbegründung: Auch wenn auf der ersten Seite der Police deutlich zu lesen ist, dass der Wohnungsinhalt auf rund 51.000 Euro gegen Hochwasserschäden versichert ist, kann sich der Versicherungsnehmer nicht darauf verlassen, diese Summe auch ausbezahlt zu bekommen.
Quelle: http://help.orf.at/?story=2655