Bundesgerichtshof (BGH) entscheidet, wer sich in Deutschland „Wirtschaftspsychologe“ nennen darf
Archivmeldung vom 22.08.2018
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittWer ist Wirtschaftspsychologe? Diese jahrelang umstrittene Frage ist nun entschieden: Wirtschaftspsychologe ist, wer ein entsprechendes Studium absolviert hat, nicht aber notwendigerweise einen Diplomstudiengang. Damit bestätigte der Bundesgerichtshof (Az.: I ZR 151/17) ein entsprechendes Urteil des OLG München (AZ 6 U 4436/16).
Der BGH gab damit der Auffassung von Professor Dr. Jack Nasher Recht, der den Prozess stellvertretend für Studenten und Absolventen führte. Der Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen (BDP) hatte den Absolventen staatlich akkreditierter Wirtschaftspsychologie-Studiengänge die Berufsbezeichnung jahrelang untersagt.
Für Michael Ziegelmayer, Vizepräsident des BDP, wendet sich der BGH damit gegen den Verbraucherschutz, da man sich nun nicht mehr „auf die unterstellte Kompetenz eines Berufstitels verlassen“ könne.
Nach BDP Auffassung dürfe sich jeder Diplom-Psychologe, auch ohne jegliche wirtschaftswissenschaftliche Ausbildung, als „Wirtschaftspsychologe“ bezeichnen, nicht aber die Absolventen anderer Psychologiestudiengänge, wie etwa wirtschaftspsychologischer Bachelor- oder Masterstudiengänge. „Ein Unding“ findet Nasher, „sich als Lobby deutscher Diplompsychologen auf dem Rücken von Berufsanfängern zu profilieren.“ Denn ein Wirtschaftspsychologe sei gerade kein „allgemeiner“ Psychologe, sondern ein besonders spezialisierter, so wie auch ein Wirtschaftsingenieur kein gewöhnlicher „Ingenieur“ und ein Wirtschaftsjurist kein genereller „Jurist“ sei.
Der bayerische Hochschulprofessor absolvierte das Psychologiestudium als Hauptfachstudium mit einem Magister Artium und erlangte dann einen wirtschaftswissenschaftlichen Master an der Universität Oxford. Der Verhandlungsberater ist Autor mehrerer Spiegel-Bestseller zu wirtschaftspsychologischen Themen, die rund um den Globus erschienen.
„Gerne hätte ich mit dem BDP kooperiert und Wege eruiert, die deutsche Wirtschaftspsychologie international relevant zu machen.“, so Nasher. „Mein Gesprächsangebot aber wurde ignoriert. Stattdessen wurde ein teurer und sinnloser Prozess geführt.“ Nasher, zurzeit Fakultätsmitglied der Stanford University, bringt sich nun in der internationalen Association for Business Psychology ein.
Als Nasher sich öffentlich zu den Abmahnungen des BDP äußerte, wurde er selbst zur Zielscheibe: „Von abstrusen Anschwärzungen bei Behörden und Klienten bis hin zur Durchforstung meiner Doktorarbeit. Aber ich habe Konfrontation nie gescheut.“
Wer Wirtschaft mit Psychologie studiert hat, darf sich Wirtschaftspsychologe nennen.
Über Jack Nasher:
Jack Nasher studierte Jura, Philosophie, Psychologie und Wirtschaft u. a. an der Oxford University, an der er auch lehrte. Zurzeit ist er Fakultätsmitglied der Stanford University und Professor für Führung und Organisation an der Munich Business School. Er hält weltweit Vorträge und Trainings über Verhandlungsführung und leitet das NASHER-Verhandlunginstitut. Seine Bücher standen monatelang auf der Spiegel-Bestsellerliste und erschienen u. a. in Russland, Korea und China. Artikel von und über ihn erschienen u. a. in der FAZ, in der Capital und im Handelsblatt. Mit seinen Radio- und TV-Auftritten erreicht er regelmäßig ein Millionenpublikum. Nasher ist Mitglied der Society of Personality & Social Psychology und Principal Practitioner der Association of Business Psychologists.
Mehr Info: https://www.jacknasher.com
Quelle: WI Communications Ltd