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Schadhafte Prothesen: TK richtet Hotline ein

Archivmeldung vom 16.06.2011

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 16.06.2011 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Techniker Krankenkasse
Techniker Krankenkasse

Rund 5.500 Menschen in Deutschland mit einer künstlichen Hüfte drohen Gesundheitsgefahren durch einen Materialfehler des US-amerikanischen Prothesenherstellers Depuy. "Dadurch können kleine Metallspäne in den Blutkreislauf gelangen, die Infektionen, Allergien sowie Vergiftungen hervorrufen können", erklärt Christian Soltau, Leiter des Fachreferats Medizinrecht bei der Techniker Krankenkasse (TK). Außerdem lockerten sich die Prothesen teilweise im Laufe der Zeit. Der zum US-Konzern Johnson & Johnson gehörende Medizinprodukte-Hersteller hat deshalb eine entsprechende Sicherheitswarnung veröffentlicht.

Soltau: "Versicherte, die wegen eines Mangels von ihrer Klinik angeschrieben wurden oder ein verdächtiges Knacken, Knarren oder eine Lockerung an ihrer Prothese bemerken, sollten deshalb dringend mit uns Kontakt aufnehmen." Die TK hat für die Betroffenen unter 040 - 69 09-24 85 eine spezielle Hotline geschaltet. Die Medizinrechts-Experten sind unter dieser Nummer montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr zu erreichen. Sie klären mit den Versicherten, ob bei ihnen eine defekte Prothese eingebaut ist. Die Betroffenen müssen ihre Prothesen auf jeden Fall regelmäßig kontrollieren lassen. Außerdem müssen Ärzte überprüfen, ob die Anzahl an kleinen Metallspänen im Blutkreislauf ein gefährliches Ausmaß annimmt. Soltau: "Leider werden in solchen Fällen einige Versicherte auch eine erneute Operation mit einem Austausch der Prothesen benötigen. Dabei müssen Arzt und Patient allerdings genau die Nutzen und Risiken gegeneinander abwägen, da die Operation ebenfalls ein Risiko für die Betroffenen darstellt."

Die Hotline berät die Versicherten auch darüber, ob sie vom Hersteller der schadhaften Prothesen möglicherweise Schadensersatz verlangen können. Auch die Krankenkasse kann die Kosten für vermehrte Kontrolluntersuchungen und eine erneute Operation vom Hersteller zurückverlangen. "Für jeden betroffenen Versicherten geht es dabei immerhin um rund 25.000 Euro, die sonst von der Versichertengemeinschaft getragen werden müssten", erklärt der Medizinrechtsexperte der TK.

Bisher können lediglich die rund 2.000 Krankenhäuser in Deutschland anhand ihrer Unterlagen überprüfen, ob sie einem Patienten ein Medizinprodukt wie eine künstliche Hüfte mit einem Materialfehler eingesetzt haben. Da die Art des eingesetzten Modells nicht an die Krankenkasse gemeldet wird, kann die Kasse nicht feststellen, welches Produkt bei einem Versicherten eingesetzt wurde. Sie ist deshalb auf die Rückmeldung ihrer Versicherten angewiesen.

Quelle: Techniker Krankenkasse (ots)

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