Nur Außenwände von oberirdischen Gebäuden sind relevantNachbarn wandten sich gegen den Bau einer Tiefgarage für eine Wohnanlage.
Bildrechte: Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) Fotograf: Bundesgeschäftsstelle LBS
Zurück zu Abstand gilt nicht Nur Außenwände von oberirdischen Gebäuden sind relevant