Kritische Richter und Staatsanwälte: Wird der Volksverhetzungstatbestand gegen politische Gegner missbraucht?
Das Amtsgericht Düsseldorf verurteilte eine Rentnerin wegen Volksverhetzung zu 150 Tagessätzen à 53 Euro, insgesamt 7.950 Euro, weil sie auf Facebook die Migrationspolitik der Bundesregierung mit folgender Aussage kritisiert hatte: „Blablabla. Wir brauchen Fachkräfte und keine Asylanten, die sich hier nur ein schönes Leben machen wollen, ohne unsere Werte und Kultur zu respektieren. Schickt die, die hier sind, mal zum Arbeiten. Wir sind nicht auf Faulenzer und Schmarotzer angewiesen und schon gar nicht auf Messerkünstler und Vergewaltiger.“ Dies berichtet Clivia von Dewitz vom Netzwerk Kritische Richter und Staatsanwälte n.e.V. (KRiStA). Weiter lesen …