Keine Stundung Erbschaftssteuer war fällig, weil Geldmittel vorhanden waren
Wenn zu einem Nachlass auch Geldmittel gehörten, die aber anderweitig verwendet wurden, dann kann der Erbe nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS keine Stundung der Erbschaftssteuer verlangen. Weiter lesen …