BGH: Keine Vorher-Nachher-Werbung bei Hyaluron-Behandlungen erlaubt
Für Behandlungen zur Veränderung von Nase oder Kinn durch Unterspritzung mit Hyaluron darf nicht mit Vorher-Nachher-Darstellungen geworben werden. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil. Weiter lesen …