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Gehb/Krings: Keine kommerzielle Nutzung menschlichen Lebens

Archivmeldung vom 08.12.2006

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 08.12.2006 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Anlässlich der Entscheidung des Bundespatentgerichts zur Teilnichtigkeit eines Stammzellenpatents erklären der rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Jürgen Gehb MdB, und der Berichterstatter der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für "Geistiges Eigentum" im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages, Dr. Günter Krings MdB:

Die Entscheidung des Bundespatentgerichts ist zu begrüßen. Die Richter haben unmissverständlich klar gemacht, dass menschliche Embryonen nicht für die Herstellung von Nervengewebe zerstört werden dürfen. Patente sind nicht zu erteilen, wenn sie gegen die guten Sitten verstoßen. Die für das geplante Verfahren benötigten Stammzelllinien hätten nur durch die Tötung menschlicher Embryonen gewonnen werden können, was eindeutig einen Sittenverstoß darstellt. Hier eine kommerzielle Verwertung durch eine Patenterteilung nicht zuzulassen, ist in der Sache vollkommen richtig.

Durch die Entscheidung des Bundespatentgerichts wird die Forschung in Deutschland keineswegs behindert. Die Grundlagenforschung mit embryonalen Stammzellen wird durch die Entscheidung des Bundespatentgerichts nicht unmöglich gemacht. Es ist daher von großer Wichtigkeit, dass die Forschung an tierischen und pflanzlichen Zellen weder rechtlich noch politisch behindert wird. Es bleibt aber dabei: Menschenwürde und Lebensschutz dürfen vor kollidierenden Forschungs- und Patentierungsinteressen nicht zurückweichen.

Quelle: Pressemitteilung CDU/CSU - Bundestagsfraktion

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