Gehb/Krings: Keine kommerzielle Nutzung menschlichen Lebens
Archivmeldung vom 08.12.2006
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittAnlässlich der Entscheidung des Bundespatentgerichts zur Teilnichtigkeit eines Stammzellenpatents erklären der rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Jürgen Gehb MdB, und der Berichterstatter der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für "Geistiges Eigentum" im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages, Dr. Günter Krings MdB:
Die Entscheidung des Bundespatentgerichts ist zu begrüßen. Die
Richter haben unmissverständlich klar gemacht, dass menschliche
Embryonen nicht für die Herstellung von Nervengewebe zerstört werden
dürfen. Patente sind nicht zu erteilen, wenn sie gegen die guten
Sitten verstoßen. Die für das geplante Verfahren benötigten
Stammzelllinien hätten nur durch die Tötung menschlicher Embryonen
gewonnen werden können, was eindeutig einen Sittenverstoß darstellt.
Hier eine kommerzielle Verwertung durch eine Patenterteilung nicht
zuzulassen, ist in der Sache vollkommen richtig.
Durch die Entscheidung des Bundespatentgerichts wird die Forschung in Deutschland keineswegs behindert. Die Grundlagenforschung mit embryonalen Stammzellen wird durch die Entscheidung des Bundespatentgerichts nicht unmöglich gemacht. Es ist daher von großer Wichtigkeit, dass die Forschung an tierischen und pflanzlichen Zellen weder rechtlich noch politisch behindert wird. Es bleibt aber dabei: Menschenwürde und Lebensschutz dürfen vor kollidierenden Forschungs- und Patentierungsinteressen nicht zurückweichen.
Quelle: Pressemitteilung CDU/CSU - Bundestagsfraktion