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US-Firma patentiert DNA-Analyse für Kinderwunsch

Archivmeldung vom 04.10.2013

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 04.10.2013 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
"Erbgutrechner": Viele sehen ihn nahe der Eugenik. Bild: pixelio.de, Schönemann
"Erbgutrechner": Viele sehen ihn nahe der Eugenik. Bild: pixelio.de, Schönemann

23andMe hat ein Tool patentiert, das es erlaubt, Sperma- und Eizellenspender basierend auf dem erwünschten Nachwuchs auszuwählen. Das Unternehmen will diese Technologie nur dafür nutzen, dass Kunden sehen können, welche Eigenschaften ihr Kind erben könnte, berichtet der NewScientist. Damit könnte 23andMe auf wütende Proteste im vergangenen Jahr reagieren. Sie erfolgten nach der Zulassung des ersten Patents. Damit ließe sich aber auch auf Anschuldigungen reagieren, die ein derartiges Gen-Shopping sehr nahe an der Eugenik sehen

Das Unternehmen sequenziert DNA aus den Speichelproben der Kunden, die für diese Leistung 99 Dollar bezahlen. Laut eigenen Angaben hat sich 23andMe der Aufgabe verschrieben, den Menschen dabei zu helfen, ihre genetischen Informationen besser zu verstehen. Derzeit werden rund 400.000 Kunden darüber informiert, ob sie über erhöhte Krankheitsrisiken verfügen oder woher ihre Vorfahren stammen.

Als Gegenleistung dafür beantworten die Kunden Fragebögen. Damit wird dem Unternehmen eine Forschung ermöglicht, die DNA-Sequenzen mit verschiedenen Charakteristiken wie Krankheitsrisiken in Zusammenhang bringt. Das erste Patent deckte die diagnostischen und therapeutischen Implikationen eines Gens ab, das mit Parkinson in Zusammenhang steht. Besorgte Bürger protestierten in der Folge vehement. Sie befürchteten, dass das Unternehmen ein Monopol für Tests auf dieses Gen anstreben könnte.

Gegner kritisieren Hang zur Eugenik

Das neue Patent vom 24. September deckt das DNA-Analyseverfahren ab, das das Unternehmen bei seinem sogenannten "Erbgutrechner" einsetzt. Dabei handelt es sich um ein interaktives Feature auf der Website von 23andMe. Zwei Kunden können damit berechnen, wie groß die Wahrscheinlichkeit ist, dass ihr Kind über einen bestimmten Phänotyp oder bestimmte genetische Charakteristiken verfügt.

Abgedeckt werden nur sechs Charakteristiken wie Augenfarbe, Beschaffenheit und damit zusammenhängende Belastbarkeit der Muskeln für Ausdauer oder kurze Belastungen, Laktoseintoleranz oder ob sich die Gesichtsfarbe verändert, wenn die Nachkommen Alkohol trinken. Das Patent beschreibt den Einsatz des Verfahrens jedoch als Auswahlverfahren für Sperma oder Eizellen. Es soll ermöglichen, aus einer Vielzahl möglicher Spender einen bevorzugten zu ermitteln.

Grundlage dafür sind zumindest zum Teil festgelegte statistische Informationen. Ethiker macht diese Wahlmöglichkeit Sorgen. Untersuchungen auf Krankheiten sind ethisch vertretbar, bestätigt Michael Sandel von der Harvard University. Der Einsatz von DNA für die Auswahl anderer Charakteristiken grenze jedoch bereits an Eugenik.

Quelle: www.pressetext.com/Michaela Monschein

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