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Stammzellforscher Hescheler soll bewusst Gesetz verletzt haben

Archivmeldung vom 14.11.2008

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 14.11.2008 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Ein möglicher Gesetzesbruch könnte sich zu einem Präzedenzfall in der embryonalen Stammzellforschung entwickeln. Lebensschützer beschuldigen den Präsident der Deutschen Gesellschaft für Stammzellforschung, Jürgen Hescheler, ein Projekt bewusst nicht angemeldet zu haben.

"Hescheler wusste genau, was er tat", sagte der CDU-Bundestagsabgeordnete Hubert Hüppe der "Rheinischen Post" (Freitagausgabe). Bei dem Projekt handelt es sich um eine vergleichende Untersuchung von embryonalen Stammzellen mit adulten Stammzellen aus Hoden. Hescheler berichtete darüber am 9. Oktober 2008 im Fachmagazin "Nature". Nach Angaben des Robert-Koch-Instituts (RKI) hat er dafür keine Genehmigung eingeholt. Der Fall werde derzeit geprüft, sagte eine Sprecherin. Jegliche Versuche mit embryonalen Stammzellen in Deutschland bedürfen einer Genehmigung durch das RKI. So schreibt es das Stammzellgesetz vor. Hescheler gilt als einer der größten Kritiker des Gesetzes. Er fühlt sich in seiner Forschungsfreiheit eingeschränkt.

Quelle: Rheinische Post

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