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Klonforscher Hwang: Fälschung aus Profitgier?

Archivmeldung vom 10.01.2006

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 10.01.2006 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Der südkoreanische Klonforscher Woo-Suk Hwang hat bei der Weltpatentbehörde (WIPO) in Genf zahlreiche Patente auf seine angeblichen Erfindungen angemeldet. Aus einer aktuellen Recherche der Münchner Initiative "Kein Patent auf Leben!" für Greenpeace geht hervor, dass Hwangs Patentanträge neben dem Klonen von menschlichen Embryonen auch Patentierungen von Klon-Tieren wie Hunden, Tigern und Kühen umfassen.

Insgesamt konnten 14 Anmeldungen identifiziert werden, in denen Hwang als Erfinder genannt wird. Die letzte Anmeldung, an der Hwang beteiligt ist, wurde im Juli 2005 veröffentlicht (WO 2005/063972). Sie beschreibt das Herstellen menschlicher Embryonen und das Züchten von Stammzellen durch Übertragung von Zellkernen. Das Verfahren ist auch Grundlage für Hwangs jetzt umstrittenen wissenschaftlichen Veröffentlichungen. Die Universität von Seoul hat heute ihren Abschlussbericht zu den gefälschten Stammzellendaten des Südkoreaners vorlegen.

Inzwischen wird Hwangs ehemaliger US-Partner Gerald Schatten von der Universität Pittsburgh verdächtigt, von Hwang entwickelte Methoden als eigene Patente angemeldet zu haben. "Hinter dem Betrug des südkoreanischen Forschers verbirgt sich auch ein Wettlauf um Patentrechte", sagt Patentexperte Christoph Then von Greenpeace. "Die Patentämter heizen die Konkurrenz um die Verwertbarkeit menschlichen Lebens an. Es besteht der Verdacht, dass menschliche Embryonen hier vor allem aus wirtschaftlichen Motiven geklont wurden."

Laut Registrierung bei der Weltpatentbehörde soll das Patent WO 2005/063972 auch an das Europäische Patentamt (EPA) in München weitergeleitet werden. Angesichts der schweren Fälschungsvorwürfe an Hwang ist es fraglich, ob das Patent erteilt wird. Grundsätzlich erwägt das EPA jedoch, Patente zur Züchtung embryonaler Stammzellen zuzulassen.

Nachdem im Jahr 2002 aufgrund eines Einspruch von Greenpeace das so genannte Edinburgh-Patent (Patent auf embryonale Stammzellen) widerrufen wurde hat das EPA im November 2005 in dieser Sache die hausinterne "Große Beschwerdekammer" angerufen. Das Gremium soll jetzt prüfen, ob Patente auf menschliche Embryonen und Zellen aus Embryonen in Zukunft doch erlaubt werden sollen. Eine Entscheidung wird für 2007 erwartet. Eine Überprüfung der Entscheidung des EPA durch ein unabhängiges europäisches Gericht ist nicht möglich.

Derzeit werden vom EPA routinemäßig Patente auf menschliche Gene und menschliches Gewebe vergeben. Zum Teil werden auch ganze Organe, Ei- und Samenzellen patentiert. Greenpeace fordert, dass klare ethische Grenzen im Patentrecht gesetzt und Patente auf Lebewesen und Gene verboten werden.

Quelle: Pressemitteilung Greenpeace e.V.

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