Chip-Implantate sorgen für Gänsehaut
Archivmeldung vom 24.05.2005
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 24.05.2005 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.
Freigeschaltet durch Michael DahlkeChips unter der Haut ersetzen im Ausland bereits Kreditkarte und Krankenakte. Silicon, berichtet
Ärgern Sie sich, wenn Sie ihren Wohnungsschlüssel verlieren? Beunruhigt Sie der Gedanke, dass Ihre Kreditkarte gestohlen werden könnte? Dann hat die US-Firma ADS eine Idee für Sie: Werden Sie doch selbst zum Wohnungsschlüssel oder zur Kreditkarte.
ADS bietet einen Chip von der Größe eines Reiskorns an, den Sie schlecht verlieren können – er wird unter die Haut gespritzt. Der 'Verichip' kann als Wohnungsschlüssel, Kreditkarte, Krankenakte oder Personalausweis eingesetzt werden.
So sind 40 Spanier bereits ihre eigene Kreditkarte. Diese sind Stammgäste des Baja Beach Clubs in Barcelona. Club-Chef Conrad Chase trommelt jeden zweiten Donnerstag im Monat zur "Implantation Night". Will ein Gast zum 'VIP' werden, lässt er sich von Krankenschwester Laia einen Chip in den linken Oberarm spritzen.
Dann noch schnell den Vertrag unterschrieben, der den Club von der Verantwortung für gesundheitliche Schäden entbindet, ein kleiner Piekser, und es ist geschafft. Ein Baja-Beach-VIP bezahlt seine Drinks, indem er den Arm an ein Lesegerät hält. Der Chip enthält eine Registrierungsnummer, das Geld wird vom Konto abgebucht. Nach Angaben des Herstellers hat der Verichip eine Lebensdauer von 25 Jahren. Den Chip zu entfernen, solle man einem Arzt überlassen, heißt es.
Menschen als lebende Krankenakte – das ist in den USA im Kommen. Die Regierungsbehörde FDA hat im Oktober genehmigt, auf dem Verichip medizinische Daten zu speichern, etwa zu Allergien oder früheren Behandlungen. ADS will jetzt 200 amerikanische Schmerz-Zentren mit Chip-Scannern beschenken, um der Chip-Krankenakte zum Durchbruch zu verhelfen.
Derweil hat sich auch Mexikos Generalstaatsanwalt Rafael Macedo einen Verichip spritzen lassen – als Schlüssel für einen Hochsicherheitstrakt. Außerdem hofft er, nach einer möglichen Entführung leichter auffindbar zu sein.
Und Menschen als ihr eigener Personalausweis? Da ist in den demokratischen Staaten die öffentliche Meinung dagegen. Derweil – bei Tieren ist es Praxis. "Wir können fast jedes Tier mit einem Chip kennzeichnen", sagt Kristina Bergerhausen vom Deutschen Tierschutzbund gegenüber silicon.de. Etwa 350.000 Kleintierbesitzer haben davon bislang Gebrauch gemacht.
Der Chip enthält eine Nummer, die in Datenbanken wie dem Deutschen Haustierregister oder Tasso gespeichert wird. "Gibt jemand etwa ein Tier im Heim ab, lesen wir mit einem Lesegerät den Chip aus und ermitteln den Besitzer", so Bergerhausen.
Dürfen deutsche Clubs oder Krankenhäuser ihrer Klientel überhaupt Chips unter die Haut spritzen? "Eine Rechtslage im eigentlichen Sinne gibt es in Deutschland wohl nicht, sondern nur Rechtsmaterien, die man zur Beantwortung dieser Frage heranziehen könnte", sagt Tobias Schulte in den Bäumen vom Institut für Gesundheits- und Medizinrecht der Universität Bremen.
"Zunächst gilt: Was nicht verboten ist, ist erlaubt", meint Christian Dierks, Rechtsanwalt der Berliner Sozietät Dierks & Bohle, die auf Medizin- und Krankenhausrecht spezialisiert ist. Im Hinblick auf das Zivil- und Strafrecht sei vor allem entscheidend, dass der Chipträger hinreichend aufgeklärt werde und seine freiwillige Einwilligung erklärt habe.
"Ist die Implantation damit nach Einwilligung zulässig, so bedeutet dies noch nicht, dass jedermann sie ausführen darf", so Dierks. Möglicherweise handele es dabei um eine "Ausübung der Heilkunde nach dem Heilpraktikergesetz, die entweder Ärzten oder Heilpraktikern vorbehalten ist". Das hänge jedoch von der konkreten Ausführung der Chipimplantation ab.
"Die Implantation des Mikrochips dient der Datenverarbeitung, damit ist Paragraph 6c Bundesdatenschutzgesetzes zu beachten", ergänzt Gerhard Nitz, ebenfalls Rechtsanwalt bei Dierks & Bohle. Es müsse sichergestellt sein, dass der Chipträger jederzeit kostenlos erfahren könne, was auf seinem Chip geschehe. Nitz: "Die rechtlichen Rahmenbedingungen dürften die Attraktivität der Nutzung solcher Chips für Party-Bedürfnisse deutlich mindern. Rechtlich unüberwindbare Hindernisse können wir jedoch nicht erkennen."
ADS bietet einen Chip von der Größe eines Reiskorns an, den Sie schlecht verlieren können – er wird unter die Haut gespritzt. Der 'Verichip' kann als Wohnungsschlüssel, Kreditkarte, Krankenakte oder Personalausweis eingesetzt werden.
So sind 40 Spanier bereits ihre eigene Kreditkarte. Diese sind Stammgäste des Baja Beach Clubs in Barcelona. Club-Chef Conrad Chase trommelt jeden zweiten Donnerstag im Monat zur "Implantation Night". Will ein Gast zum 'VIP' werden, lässt er sich von Krankenschwester Laia einen Chip in den linken Oberarm spritzen.
Dann noch schnell den Vertrag unterschrieben, der den Club von der Verantwortung für gesundheitliche Schäden entbindet, ein kleiner Piekser, und es ist geschafft. Ein Baja-Beach-VIP bezahlt seine Drinks, indem er den Arm an ein Lesegerät hält. Der Chip enthält eine Registrierungsnummer, das Geld wird vom Konto abgebucht. Nach Angaben des Herstellers hat der Verichip eine Lebensdauer von 25 Jahren. Den Chip zu entfernen, solle man einem Arzt überlassen, heißt es.
Menschen als lebende Krankenakte – das ist in den USA im Kommen. Die Regierungsbehörde FDA hat im Oktober genehmigt, auf dem Verichip medizinische Daten zu speichern, etwa zu Allergien oder früheren Behandlungen. ADS will jetzt 200 amerikanische Schmerz-Zentren mit Chip-Scannern beschenken, um der Chip-Krankenakte zum Durchbruch zu verhelfen.
Derweil hat sich auch Mexikos Generalstaatsanwalt Rafael Macedo einen Verichip spritzen lassen – als Schlüssel für einen Hochsicherheitstrakt. Außerdem hofft er, nach einer möglichen Entführung leichter auffindbar zu sein.
Und Menschen als ihr eigener Personalausweis? Da ist in den demokratischen Staaten die öffentliche Meinung dagegen. Derweil – bei Tieren ist es Praxis. "Wir können fast jedes Tier mit einem Chip kennzeichnen", sagt Kristina Bergerhausen vom Deutschen Tierschutzbund gegenüber silicon.de. Etwa 350.000 Kleintierbesitzer haben davon bislang Gebrauch gemacht.
Der Chip enthält eine Nummer, die in Datenbanken wie dem Deutschen Haustierregister oder Tasso gespeichert wird. "Gibt jemand etwa ein Tier im Heim ab, lesen wir mit einem Lesegerät den Chip aus und ermitteln den Besitzer", so Bergerhausen.
Dürfen deutsche Clubs oder Krankenhäuser ihrer Klientel überhaupt Chips unter die Haut spritzen? "Eine Rechtslage im eigentlichen Sinne gibt es in Deutschland wohl nicht, sondern nur Rechtsmaterien, die man zur Beantwortung dieser Frage heranziehen könnte", sagt Tobias Schulte in den Bäumen vom Institut für Gesundheits- und Medizinrecht der Universität Bremen.
"Zunächst gilt: Was nicht verboten ist, ist erlaubt", meint Christian Dierks, Rechtsanwalt der Berliner Sozietät Dierks & Bohle, die auf Medizin- und Krankenhausrecht spezialisiert ist. Im Hinblick auf das Zivil- und Strafrecht sei vor allem entscheidend, dass der Chipträger hinreichend aufgeklärt werde und seine freiwillige Einwilligung erklärt habe.
"Ist die Implantation damit nach Einwilligung zulässig, so bedeutet dies noch nicht, dass jedermann sie ausführen darf", so Dierks. Möglicherweise handele es dabei um eine "Ausübung der Heilkunde nach dem Heilpraktikergesetz, die entweder Ärzten oder Heilpraktikern vorbehalten ist". Das hänge jedoch von der konkreten Ausführung der Chipimplantation ab.
"Die Implantation des Mikrochips dient der Datenverarbeitung, damit ist Paragraph 6c Bundesdatenschutzgesetzes zu beachten", ergänzt Gerhard Nitz, ebenfalls Rechtsanwalt bei Dierks & Bohle. Es müsse sichergestellt sein, dass der Chipträger jederzeit kostenlos erfahren könne, was auf seinem Chip geschehe. Nitz: "Die rechtlichen Rahmenbedingungen dürften die Attraktivität der Nutzung solcher Chips für Party-Bedürfnisse deutlich mindern. Rechtlich unüberwindbare Hindernisse können wir jedoch nicht erkennen."
Quelle: http://www.silicon.de/cpo/ts-csh/detail.php?nr=17831