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Bundesfinanzhof hat Klage gegen Solidaritätszuschlag abgewiesen

Archivmeldung vom 21.07.2011

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 21.07.2011 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Manuel Schmidt
Bundesfinanzhof in München Bild: Oliver Raupach / de.wikipedia.org
Bundesfinanzhof in München Bild: Oliver Raupach / de.wikipedia.org

Der Bundesfinanzhof hat eine Klage gegen den Solidaritätszuschlag in der mündlichen Verhandlung am Donnerstag abgewiesen. Der Vorsitzende Richter Hermann-Ulrich Viskorf begründete sein Urteil darin, das der Zuschlag seine Funktion erfülle, den Finanzbedarf des Bundes durch die Wiedervereinigung zu decken.

Die Klägerin, eine Rechtsanwältin aus Oberbayern, will nun eine Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe einreichen. Die Frau hält den Zuschlag von 5,5 Prozent zur Lohn-, Einkommen- und Körperschaftssteuer für eine verfassungswidrige, unbefristete Ergänzungsabgabe, die gegen den Gleichheitsgrundsatz verstößt.

Der Soli wird seit 1991 in ganz Deutschland für den Aufbau Ost erhoben.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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