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NRW prüft Limited-Niederlassungen

Archivmeldung vom 04.10.2008

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 04.10.2008 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Das nordrhein-westfälische Justizministerium will Eintragungen im NRW-Handelsregister auf Zweigstellen ausländischer Unternehmen prüfen.

Das berichtet die "Rheinische Post" (Samstagausgabe). Hintergrund: Justizministerin Roswitha Müller-Piepenkötter will herausfinden, wo es solche Zweigstellen gibt, deren Hauptniederlassung im Ursprungsland gelöscht wurden. Diese Niederlassungen dürfen in der Regel nach deutschem Gesellschaftsrecht nicht tätig werden und müssen aus dem Handelsregister entfernt werden. Nach Informationen der "Rheinischen Post" sind allein im walisischen Cardiff über 300 Limited-Hauptniederlassungen gelöscht worden. Potenzielle Firmengründer in Deutschland werden häufig damit geworben, dass die Gründung einer englischen Limited innerhalb von 24 Stunden vollzogen werden könne und ihre Gründung nur ein Stammkapital von 1,50 Pfund erfordere.

Quelle: Rheinische Post

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