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2. Quartal 2014: Betreuungsgeld für 224 400 Kinder

Archivmeldung vom 20.08.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 20.08.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
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Im zweiten Quartal 2014 wurden 224 400 laufende Bezüge von Betreuungsgeld gemeldet. Dies sind knapp 78 600 Leistungsbezüge mehr als im ersten Quartal 2014. Wie das Statistische Bundesamt in Wiesbaden (Destatis) mitteilt, zeigen dies die Ergebnisse der Statistik zum Betreuungsgeld, die die tatsächlichen Leistungsbezüge im betrachteten Zeitraum erfasst.

Seit dem 1. August 2013 haben Eltern Anspruch auf Betreuungsgeld, wenn sie für ihr Kind keine frühkindliche Förderung in öffentlich geförderten Tageseinrichtungen oder in öffentlich geförderter Kindertagespflege in Anspruch nehmen. Eltern, deren Kinder nach dem 31. Juli 2012 geboren wurden, erhielten bis zum 31. Juli 2014 Betreuungsgeld in Höhe von 100 Euro monatlich und seit dem 1. August 2014 monatlich 150 Euro. Gezahlt wird grundsätzlich vom 15. Lebensmonat des Kindes an für 22 Lebensmonate. Wenn Eltern die ihnen maximal zustehenden 14 Elterngeldmonate schon vor dem 15. Lebensmonat des Kindes verbraucht haben, weil sie die Elternzeit ganz oder teilweise gleichzeitig in Anspruch genommen haben (Parallelbezug), kann das Betreuungsgeld ausnahmsweise auch schon vor dem 15. Lebensmonat bezogen werden. Bei Geschwistern mit gleichen Voraussetzungen, also beispielsweise bei Zwillingen, begründet jedes Kind einen gesonderten Anspruch.

Das Betreuungsgeld wurde hauptsächlich von Müttern bezogen (rund 95 %), obwohl es bei Elternpaaren nicht darauf ankommt, wer Antragsteller ist. Im Ländervergleich fällt die Geschlechterverteilung unterschiedlich aus, wobei es in Bremen mit fast 11 % den mit Abstand höchsten Anteil an männlichen Beziehern gab.

Im früheren Bundesgebiet haben fast vier von fünf Leistungsbeziehenden den Antrag auf Betreuungsgeld für den maximal möglichen Bezugszeitraum von 22 Monaten gestellt; in den neuen Ländern (einschließlich Berlin) planen das nur zwei von fünf. Die voraussichtliche Bezugsdauer ist dementsprechend in den neuen Ländern mit durchschnittlich 13,7 Monaten deutlich kürzer als im früheren Bundesgebiet (19,6 Monate).

15 % der Beziehenden besaßen nicht die deutsche Staatsbürgerschaft. Gut die Hälfte (51 %) der Kinder, für die Betreuungsgeld bezogen wurde, waren das einzige Kind im Haushalt. In einem Drittel der Fälle (34 %) war noch ein weiteres Kind vorhanden. Nur 16 % der Kinder lebten mit zwei oder mehr Geschwistern zusammen.

Quelle: Statistisches Bundesamt (ots)

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