Steuerbehörden nehmen Amazon weltweit ins Visier
Archivmeldung vom 30.07.2014
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittAmazon drohen heftige Steuernachzahlungen. Als erstes geht Frankreich konkret gegen den Online-Händler vor. Dies berichtet die Fachzeitschrift TextilWirtschaft (dfv Mediengruppe) unter Berufung auf eine Pflichtmitteilung des US-Konzerns an die US-Börsenaufsicht SEC. Demnach hat die französische Steuerbehörde dem E-Commerce-Giganten vorgeschlagen, für die Kalenderjahre 2006 bis 2010 rund 186 Mill. Euro inklusive Zinsen und Strafgebühren zu überweisen. Damit soll der Streit um die Verrechnung der Amazon-Gewinne in verschiedenen Ländern beigelegt werden. "Wir widersprechen diesem Bescheid und beabsichtigen, ihn energisch anzufechten", heißt es in dem Papier.
Das Unternehmen, das vorige Woche trotz einer Umsatzsteigerung von 23 Prozent auf 14,4 Mrd. Euro einen Quartalsverlust von fast 94 Mill. Euro vermeldet hatte, kündigt an, alle verfügbaren Rechtsmittel einzusetzen und notfalls vor Gericht zu ziehen. Zu Details wollte sich der Konzern auf Anfrage nicht äußern. Mit hoher Wahrscheinlichkeit gehen die französischen Finanzbeamten gegen die viel kritisierte Praxis des Online-Händlers vor, seine in Europa erwirtschafteten Gewinne im Niedrigsteuerland Luxemburg zu versteuern. Die EU-Kommission hat britischen Medienberichten zufolge Anfang Juli beim Mitgliedsstaat Luxemburg nähere Informationen zu den Unternehmenssteuern angefordert, die Amazon in dem Kleinstaat bezahlt. Gegen Apple, Starbucks und Fiat ermittelt die EU-Kommission bereits. Möglicherweise kommt es für Amazon noch dicker: Der SEC-Meldung zufolge muss der Online-Konzern eventuell auch in Deutschland, Großbritannien, China, Japan und Indien Steuern nachzahlen: "Wir sind bei den jeweiligen Steuerbehörden bereits Gegenstand von Bilanzprüfungen oder Untersuchungen und zusätzlichen Bescheiden. Oder wir werden es vielleicht bald sein", schreibt das Amazon-Management. Es gehe um die Jahre ab 2003. Die deutschen Behörden wollen sich dazu mit Verweis auf das Steuergeheimnis nicht äußern.
Der vollständige Artikel erscheint am 31. Juli in der Printausgabe der TextilWirtschaft und bereits am 30. Juli in der iPad-Ausgabe der Fachzeitschrift.
Quelle: TextilWirtschaft (ots)