BGH: Schwarzarbeiter haben keinen Anspruch auf Bezahlung
Archivmeldung vom 10.04.2014
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Freigeschaltet durch Manuel SchmidtSchwarzarbeiter haben keinen rechtlichen Anspruch auf eine Bezahlung ihrer Arbeit. Ein entsprechendes Urteil fällte am Donnerstag der Bundesgerichtshof. Ein Vertrag, in dem bewusst gegen ein gesetzliches Verbot verstoßen wurde, sei nichtig. Daher stehe dem Schwarzarbeiter auch kein Ausgleich für seine Leistung zu.
Der Grundsatz von Treu und Glauben gelte in diesem Fall nicht. "Die Durchsetzung der vom Gesetzgeber mit dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz verfolgten Ziele, die Schwarzarbeit effektiv einzudämmen, erfordert eine strikte Anwendung dieser Vorschrift", erklärte das Gericht. Hintergrund des Urteils war die Klage eines Handwerksbetrieb, der Arbeiten ohne Rechnung ausgeführt hatte. Diese waren dann nur teilweise bezahlt worden.
Quelle: dts Nachrichtenagentur