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Amtsgericht spricht Daimler von Insider-Vorwürfen frei

Archivmeldung vom 27.08.2008

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 27.08.2008 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Oliver Randak

Das Management bei Daimler kann vorerst aufatmen: Das Amtsgericht in Frankfurt hat den Autokonzern vom Vorwurf freigesprochen, den Rücktritt seines Ex-Chefs Jürgen Schrempp zu spät gemeldet zu haben. Die Finanzaufsicht BaFin war anderer Ansicht und hatte ein Bußgeld erlassen.

Die Richter widersprachen mit ihrem Urteil der Auffassung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), den Rücktritt von Jürgen Schrempp als Vorstandsvorsitzenden zu spät gemeldet zu haben.Daimler hatte am 28. Juli 2005 nach einer Sitzung des Aufsichtsrates bekanntgegeben, dass Schrempp zum Ende des Jahres zurücktrete und Dieter Zetsche Nachfolger werde. Nach Auffassung der BaFin waren Insiderinformationen spätestens am 10. Juli 2005 so sehr konkret, dass sie den Aktienkurs beeinflussen hätten können. Daher hätte die Mitteilung über das Ausscheiden von Schrempp spätestens zu diesem Zeitpunkt erfolgen müssen.

Nach Ansicht der BaFin habe es das Unternehmen leichtfertig unterlassen, das Ausscheiden Schrempps unverzüglich zu melden. Die Behörde hatte daher ein Bußgeld in Höhe von 200.000 Euro erlassen.

Dagegen argumentierten nun die Amtsrichter, zu dem Zeitpunkt - Mitte 2005 - sei der rechtliche Begriff einer "hinreichenden Wahrscheinlichkeit" im Sinne des Wertpapierhandelsgesetzes nicht verbindlich ausgelegt gewesen.

Daher sei aufgrund eines unvermeidbaren Verbotsirrtums eine Schuld ausgeschlossen. Die Frage einer Sorgfaltspflichtverletzung habe daher gar nicht mehr geprüft werden müssen.

Die Staatsanwaltschaft hat gegen den Beschluss des Amtsgerichts bereits Rechtsmittel eingelegt, so dass nun das Oberlandesgericht Frankfurt entscheiden muss.

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