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Tönnies siegt vor Gericht: Schlachthofbesetzer zu Schadenersatz verurteilt

Archivmeldung vom 13.03.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 13.03.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Tönnies Fleischwerk in Rheda-Wiedenbrück
Tönnies Fleischwerk in Rheda-Wiedenbrück

Foto: Daidalus
Lizenz: GFDL
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Deutschlands größter Fleischkonzern Tönnies (Rheda-Wiedenbrück) hat einen juristischen Sieg gegen Schlachthofbesetzer errungen. Das Landgericht Kiel hat einen Teilnehmer einer Protestaktion von Herbst 2019 im Tönnies-Schlachthof Thomsen in Kellinghusen zu Schadenersatz verurteilt. Der Mann soll 16.761 Euro zuzüglich Zinsen zahlen.

Das berichtet das in Bielefeld erscheinende Westfalen-Blatt (Samstag). Weitere Klagen des Konzerns gegen Protestierer laufen. Der Verurteilte hatte sich nach Überzeugung des Gerichts am 21. Oktober 2019 mit etwa 25 weiteren Aktivisten an einer Blockade des Schlachthofs Thomsen in Schleswig-Holstein beteiligt. Die Gruppe drang demnach gegen 4 Uhr auf das Betriebsgelände ein. Einige Aktivisten stürmten auf das Dach und entrollten dort ein Transparent. Der Beklagte kettete sich derweil mit anderen am Tor einer Laderampe an. Frühestens um die Mittagszeit sei diese Kette von der Polizei durchtrennt und der Mann von der Rampe entfernt worden. Die gesamte Aktion lösten die Einsatzkräfte gegen 16 Uhr auf.

Tönnies verklagte den Mann gesamtschuldnerisch auf Schadenersatz, weil der Betriebsablauf auch durch ihn massiv gestört gewesen sei und mehrere Lieferanten ihre Schweine nicht hätten abladen können. Den Gesamtschaden durch die Betriebsstörung bezifferte der Konzern auf rund 36.000 Euro, wovon gut 20.600 auf entgangenen Gewinn entfielen. Geltend gemacht werde allein der direkt entstandene Schaden, den Lieferanten und Dienstleister dem Tönnies-Konzern in Rechnung gestellt hätten. Dazu zählten Kosten für Wartezeiten, zusätzliche Transportkosten, externe Bestallung der Lebendtiere sowie Mindererlöse durch die verzögerte Schlachtung.

Der Beklagte berief sich derweil auf das im Grundgesetz verankerte Demonstrationsrecht. Der Protest habe sich nicht speziell gegen Thomsen und Tönnies, sondern das gesamte System gerichtet. Zudem hätte der Betrieb über andere Rampen abgewickelt werden können.

Das Landgericht sah indes eine unrechtmäßige vorsätzliche Betriebsstörung als gegeben und auch nicht durch das Versammlungsrecht geschützt. Das Gericht sprach dem Konzern 15.626 Euro Schadenersatz sowie 1135 Euro Erstattung von Rechtsanwaltskosten zu. Darüber hinaus wurde dem Protestierer ein Betretungsverbot für das Schlachthof-Areal auferlegt. Bei Zuwiderhandlung wird ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro fällig oder ersatzweise bis zu sechs Monate Ordnungshaft. Gegen das Urteil kann noch Berufung beim Oberlandesgericht Schleswig eingelegt werden.

Am Landgericht Braunschweig sind derweil Klagen gegen zwei Aktivisten anhängig, die sich an einer weiteren Schlachthof-Blockade am 2. November 2020 bei Thomsen beteiligt hatten. In diesem Fall fordert Tönnies von einer Frau und einem Mann insgesamt erneut etwa 15.000 Euro Schadenersatz.

Quelle: Westfalen-Blatt (ots)

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