Direkt zum Inhalt Direkt zur Navigation
Sie sind hier: Startseite Nachrichten Wirtschaft 6,4 % weniger Gründungen größerer Betriebe von Januar bis September 2020

6,4 % weniger Gründungen größerer Betriebe von Januar bis September 2020

Archivmeldung vom 27.11.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 27.11.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Statistisches Bundesamt
Statistisches Bundesamt

Bild: Eigenes Werk /OTT

Von Januar bis September 2020 wurden in Deutschland rund 88 200 Betriebe gegründet, deren Rechtsform und Beschäftigtenzahl auf eine größere wirtschaftliche Bedeutung schließen lassen. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) nach Auswertung der Gewerbeanmeldungen mitteilt, waren das 6,4 % weniger als im Vorjahreszeitraum.

Die Ergebnisse der ersten drei Quartale 2020 werden durch eine deutlich niedrigere Zahl von Meldungen in den Gewerbeämtern ab März 2020 beeinflusst. Im Januar und Februar gab es im Vorjahresvergleich nur 2,3 % weniger Gründungen größerer Betriebe, von März bis September dann 7,7 % weniger als im Vorjahreszeitraum.

Gründe für den deutlicheren Rückgang seit März sind zum einen die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Gewerbeämter selbst, wie zum Beispiel die Einstellung des Besucherverkehrs und Personalengpässe. Zum anderen ist davon auszugehen, dass viele Gewerbetreibende aufgrund der allgemeinen wirtschaftlichen Unsicherheit die weitere wirtschaftliche Entwicklung abwarten, bevor sie ein Gewerbe anmelden.

Weniger neu gegründete Kleinunternehmen, mehr Nebenerwerbsbetriebe

Die Zahl neu gegründeter Kleinunternehmen lag von Januar bis September 2020 mit rund 104 100 deutlich unter dem Vorjahreswert (-18,1 %). Hingegen nahm die Zahl der neu gegründeten Nebenerwerbsbetriebe um 5,5 % auf rund 216 900 zu.

Die Gesamtzahl der Gewerbeanmeldungen sank von Januar bis September 2020 auf rund 496 200, das waren 4,5 % weniger als im entsprechenden Vorjahreszeitraum. Zu den Gewerbeanmeldungen zählen neben Neugründungen von Gewerbebetrieben auch Betriebsübernahmen (zum Beispiel Kauf oder Gesellschaftereintritt), Umwandlungen (zum Beispiel Verschmelzung oder Ausgliederung) und Zuzüge aus anderen Meldebezirken.

Vollständige Gewerbeaufgaben gehen von Januar bis September 2020 ebenfalls zurück

Rund 64 300 Betriebe mit größerer wirtschaftlicher Bedeutung gaben von Januar bis September 2020 ihr Gewerbe vollständig auf. Das waren 13,8 % weniger als im Zeitraum von Januar bis September 2019. Die Zahl der aufgegebenen Kleinunternehmen sank um 22,6 % auf 115 400 und die Zahl der aufgegebenen Nebenerwerbsbetriebe um 11,5 % auf rund 123 100. Damit war die Gesamtzahl der vollständigen Gewerbeaufgaben mit rund 302 800 Betrieben 16,5 % geringer als von Januar bis September 2019. Auch hier ist davon auszugehen, dass die eingeschränkte Arbeitsfähigkeit der Gewerbeämter sowie die wirtschaftliche Unsicherheit in der Corona-Krise zu einem deutlichen Rückgang der Zahl der vollständigen Gewerbeaufgaben in den ersten drei Quartalen 2020 geführt haben.

Die Gesamtzahl der Gewerbeabmeldungen lag im Zeitraum Januar bis September 2020 mit rund 386 800 um 15,0 % unter dem Vorjahreswert. Hierbei handelt es sich nicht nur um Gewerbeaufgaben, sondern auch um Betriebsübergaben (zum Beispiel Verkauf oder Gesellschafteraustritt), Umwandlungen oder Fortzüge in andere Meldebezirke.

Definitionen: Betriebe mit größerer wirtschaftlicher Bedeutung, Kleinunternehmen und Nebenerwerbsbetriebe:

Von einer größeren wirtschaftlichen Bedeutung wird ausgegangen, wenn ein Betrieb durch eine juristische Person oder eine Gesellschaft ohne Rechtspersönlichkeit (Personengesellschaft) gegründet beziehungsweise aufgegeben wird. Auch von natürlichen Personen gegründete beziehungsweise aufgegebene Betriebe können hierunter fallen, sofern die Person im Handelsregister eingetragen ist, Arbeitnehmerinnen beziehungsweise Arbeitnehmer beschäftigt oder bei der Gründung eine Handwerkskarte besitzt.

Ein Kleinunternehmen ist definiert als Unternehmen, dessen Hauptniederlassung durch eine Nicht-Kauffrau oder einen Nicht-Kaufmann gegründet beziehungsweise aufgegeben wird und das nicht im Handelsregister eingetragen ist. Das Unternehmen beschäftigt zudem keine Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und besitzt bei der Gründung keine Handwerkskarte. Nebenerwerbsbetriebe sind Betriebe, die neben einer Haupterwerbstätigkeit im gewerblichen Bereich angemeldet werden.

Quelle: Statistisches Bundesamt (ots)

Videos
Daniel Mantey Bild: Hertwelle432
"MANTEY halb 8" deckt auf - Wer steuert den öffentlich-rechtlichen Rundfunk?
Mantey halb 8 - Logo des Sendeformates
"MANTEY halb 8": Enthüllungen zu Medienverantwortung und Turcks Überraschungen bei und Energiewende-Renditen!
Termine
Newsletter
Wollen Sie unsere Nachrichten täglich kompakt und kostenlos per Mail? Dann tragen Sie sich hier ein:
Schreiben Sie bitte flak in folgendes Feld um den Spam-Filter zu umgehen

Anzeige