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Sie sind hier: Startseite Nachrichten Wirtschaft Laufende Verzinsung von Lebensversicherungen sinkt Lebensversicherungen dürfen höchstrichterlich als "Legaler Betrug" bezeichnet werden, da sie es sind.
Lebensversicherungen dürfen höchstrichterlich als "Legaler Betrug" bezeichnet werden, da sie es sind.

Lebensversicherungen dürfen höchstrichterlich als "Legaler Betrug" bezeichnet werden, da sie es sind.

Bild: Uwe Schlick / pixelio.de