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Bleser: Wettbewerb auch bei Nachtspeicherheizungen und Wärmepumpen gefordert

Archivmeldung vom 09.02.2011

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 09.02.2011 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Fabian Pittich
Peter Bleser Bild: peter-bleser.de
Peter Bleser Bild: peter-bleser.de

Mangelnder Wettbewerb sowie eine ungünstige Strompreisentwicklung bei Nachtspeicherheizungen und Wärmepumpen sind am Mittwoch im Verbraucherausschuss des Deutschen Bundestages diskutiert worden. Hierzu erklärt der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter Bleser: "Wettbewerb muss für alle gelten - auch für Kunden von Nachtstromspeicher und Wärmepumpen. Leider sieht die Realität in vielen deutschen Haushalten anders aus. Trotz einer Vielzahl an Verbesserungen im Strom- und Gasbereich funktioniert der Wettbewerb dort immer noch nicht."

Bleser weiter: "Die Folge: Bei Nachtspeicherheizungen und bei elektrischen Wärmepumpen sind hohe Preise und - in Ermangelung von Anbietern - fehlende Ausweichmöglichkeiten für Kunden die Regel. Dies kann nicht länger hingenommen werden. Hier müssen die zuständigen Bundes- und Landeskartellämter sowie die Bundesnetzagentur schnell eingreifen. Der Hauptgrund für mangelnde Wechselmöglichkeiten sind fehlende standardisierte Lastprofile für Heizstromkunden: Während die zuständige Bundesnetzagentur für "normale" Haushaltstromkunden solche einheitlichen Lastprofile als Anhaltspunkt für die Abrechnung einsetzt, existieren sie bei Heizstromkunden bisher nicht. Dies wäre aber der erste Schritt, um den Markt auch für überregionale Unternehmen lukrativer zu machen. Umso wichtiger ist es, dass die Bundesnetzagentur hier zügig, standardisierte Lastprofile entwickelt und vorgibt. Ebenso gilt es, die bestehenden Preismissbräuche unnachgiebiger aufzudecken. Hier sind vor allem die Landeskartellbehörden in der Pflicht. Die Landeskartellbehörden in Baden-Württemberg und Bayern gehen mit gutem Beispiel voran und haben in der Vergangenheit Preismissbrauchsverfahren gegen die teuersten Heizstromanbieter eingeleitet. Andere betroffene Bundesländer wie Rheinland-Pfalz sollten diesem Beispiel folgen und das Kartellrecht noch strenger als Instrument gegen steigende Strompreise einsetzen."

Quelle: CDU/CSU - Bundestagsfraktion

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