Abwassergebühren vielfach deutlich überhöht.
Archivmeldung vom 19.02.2005
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Freigeschaltet durch Michael DahlkeÜberkapazitäten und die Einbeziehung sachfremder Kosten in die Abwassergebührenkalkulation können um bis zu 40 % überhöhte Abwassergebühren verursachen.
Angesichts der öffentlichen Diskussionen über die Beiträge für den Anschluss der Grundstücke an die öffentlichen Ver- und Entsorgungseinrichtungen treten die nicht minder wichtigen Probleme der oft deutlich überhöhten Benutzungsgebühren in den Hintergrund. In den nächsten Tagen werden die Jahresabrechnungen für die Abwassergebühren zugestellt. Das ist die letzte Möglichkeit, die Gebühren für 2004 überprüfen zu lassen. Der Landesrechnungshof M-V hat in einem gerade veröffentlichten Bericht (Landtagsdrucksache 4/1475) darauf hingewiesen, dass aufgrund von Fehlplanungen und überdimensionierten Abwasseranlagen in vielen Fällen seit Jahren überhöhte Abwassergebühren erhoben werden. Da sich das Problem der Überkapazitäten in den übrigen neuen Bundesländern noch weitaus gravierender stellt als in M-V, sind die sich daraus ergebenden Folgen hier noch gewichtiger. Die Kosten echter Überkapazitäten sind nicht gebührenfähig und führen zur Rechtswidrigkeit der Bescheide. Unstreitig müssen die an öffentliche Einrichtungen angeschlossenen Grundstücke ihren Anteil an der Finanzierung derjenigen Anlagen beitragen, die sie in Anspruch nehmen. Vielfach werden jedoch ohne wirksame Satzungen und ohne ordnungsgemäße Kalkulationen Gebühren erhoben, die den Vorgaben des Kommunalabgabengesetzes nicht gerecht werden und die bestimmte Abnehmergruppen unverhältnismäßig belasten.