Verdi kritisiert Netto-Mindestlohn
Archivmeldung vom 02.04.2011
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 02.04.2011 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.
Freigeschaltet durch Thorsten SchmittVerdi NRW will den Mindestlohn von 7,50 Euro, den der Lebensmitteldiscounter Netto für seine Hilfsarbeiter eingeführt hat, nicht gelten lassen. "Das liegt für NRW immer noch deutlich unter Tarif", sagte Handels-Experte Folkert Küpers den Zeitungen der Essener WAZ-Mediengruppe.
Hintergrund: Die Gewerkschaft hat mit Netto einen seit Mai 2010 gültigen Tarifvertrag. Die unterste Lohnstufe liegt laut Verdi in NRW bei 8,98 Euro für ungelernte Hilfsarbeiter. Wer, wie die meisten Netto-Minijobber, "überwiegend gewerblich" tätig sei - also Packarbeiten verrichte - habe sogar Anspruch auf mindestens 10,48 Euro. Diese Stundenlöhne müssten nach Lesart der Gewerkschaft auch für die so genannten geringfügig Beschäftigten gelten. Da ein Drittel der Netto-Belegschaft geringfügig beschäftigt sei und nach wie vor unter Tarif bezahlt werde, ziehe Netto daraus einen "erheblichen Wettbewerbsvorteil gegen Konkurrenten, die sich tarifkonform verhalten". Netto bestreitet diese Zahlen und nennt als untersten Tarif in NRW für Ungelernte 7,85 Euro pro Stunde. "Das ist der Einstiegslohn für Ungelernte unter 18 Jahren", sagt Küpers und bezweifelt, dass Netto nur Minderjährige als Minijobber einstelle. Zudem sei diese Lohngruppe hinfällig, seit das Arbeitsgericht Dortmund 2009 die Benachteiligung Jugendlicher rechtskräftig untersagt habe.
Quelle: Westdeutsche Allgemeine Zeitung