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Neue Lenk- und Ruhezeiten für LKW-Fahrer treten in Kraft

Archivmeldung vom 10.04.2007

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 10.04.2007 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Die neue Lenk- und Ruhezeiten-Verordnung für LKW-Fahrer tritt am 11. April in Kraft - und wird den Unternehmensalltag der Transport- und Logistikbranche verändern.

Des einen Freud, des anderen Leid: Bei der Gewerkschaft Ver.di wird die am 11. April in Kraft tretende Lenk- und Ruhezeiten-Verordnung für LKW-Fahrer und die damit einhergehende Eindämmung überlanger Schichten gefeiert, Verkehrsdienstleister klagen über die neue Regelung: Sie erwarten 16 bis 18 Prozent höhere Personalkosten und befürchten zum großen Teil, die Kosten nicht an die Auftraggeber weitergeben zu können.

Die wichtigsten Änderungen der neuen Verordnung betreffen die maximale Wochenlenkzeit. Höchstens 56 Stunden darf ein Fahrer künftig noch pro Woche hinter dem Lenkrad sitzen. Bisher gab es für die Wochenfahrzeit keine ausdrückliche Höchstgrenze - die Lenkzeit war lediglich für den Zeitraum von zwei Wochen auf 90 Stunden beschränkt. Auch die täglichen und wöchentlichen Ruhezeiten und die vorgeschriebenen Fahrunterbrechungen ändern sich.

Hilfe bei der Weitergabe der gestiegenen Personalkosten könnte den Transportunternehmern die Konjunktur leisten: Experten erwarten steigende Frachtpreise. Gleichzeitig setzen Transporteure und Spediteure auf organisatorische Maßnahmen, um den Kostenanstieg einzudämmen. Mit Kooperationen und mit Begegnungsverkehren, bei denen die Fahrer auf Fahrzeugen während der Tour ausgewechselt werden, soll die Kostenspirale gebremst werden.
Bei der praktischen Umsetzung der neuen Regelungen sind noch manche Fragen offen. So ist noch nicht klar, ob und wie Personen haften, die gegen die neuen Vorschriften verstoßende Beförderungszeitpläne vereinbaren. Unklarheit herrscht auch EU-weit: Jedes EU-Mitgliedsland interpretiert die neuen Vorschriften anders - Experten befürchten deshalb Wettbewerbsverzerrungen.

Quelle: Pressemitteilung VERKEHRSRUNDSCHAU


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