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CDU: Gesetzliche Deckelung von Dispozinsen "nicht zielführend"

Archivmeldung vom 19.10.2012

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 19.10.2012 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Manuel Schmidt
Bild: Gerd Altmann / pixelio.de
Bild: Gerd Altmann / pixelio.de

Die CDU hat die Forderungen von SPD und Linkspartei, die eine gesetzliche Obergrenze für Dispozinsen fordern, abgelehnt und als "nicht zielführend" bezeichnet. "SPD und Linke machen es sich in ihren Anträgen zu einfach: Einerseits vernachlässigen sie die Grundsätze der Marktwirtschaft, anderseits ignorieren sie die Nachteile, die eine Zinsobergrenze mit sich bringen würde", erklärte die Verbraucherschutzbeauftragte der Union, Mechthild Heil (CDU), am Freitag in Berlin.

Eine Zinsobergrenze könne dazu führen, dass Banken, "die momentan niedrigere Dispozinssätze haben, sich an dieser orientieren und ihren Zinssatz dementsprechend erhöhen", so Heil. "Andere Banken, die durch die Obergrenze gezwungen werden, ihren Zinssatz zu senken, könnten ihre finanziellen Einbußen dadurch ausgleichen, dass sie Preise für andere Dienstleistungen - zum Beispiel die Kontoführungsgebühr - erhöhen."

Zwar räumte auch Heil ein, dass zwischen dem Zinssatz, zu dem sich Banken Geld leihen, und dem Zinssatz, den Kunden bei der Überziehung ihres Kontos zahlen müssen, ein Missverhältnis bestehe, eine gesetzliche Zinsobergrenze halte sie dennoch für "nicht zielführend". Stattdessen forderte Heil "die Banken auf, eine freiwillige Selbstverpflichtung einzugehen und die Zinssätze zu senken".

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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