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idealo verklagt Google auf Schadensersatz wegen Missbrauchs seiner marktbeherrschenden Stellung

Archivmeldung vom 12.04.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 12.04.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: Thorben Wengert / pixelio.de
Bild: Thorben Wengert / pixelio.de

Die idealo internet GmbH ("idealo") hat beim Landgericht Berlin eine Schadensersatzklage in Höhe von rund einer halben Milliarde Euro gegen Google wegen Missbrauchs seiner marktbeherrschenden Stellung eingereicht.

Inhalt der Klage

Gestützt ist die Klage auf Googles Missbrauch seiner marktbeherrschenden Stellung als Suchmaschinenbetreiber, um Googles eigenen Preisvergleichsdienst im Markt durchzusetzen.

Die in der Klage geforderte Schadensersatzsumme wird von idealo mit rund einer halben Milliarde Euro (inklusive Zinsen) beziffert. idealo behält sich vor, diesen Betrag im Laufe des Verfahrens - nach entsprechender Auskunftserteilung durch Google - auch zu erhöhen. idealo erwartet einen sich über mehrere Jahre und Instanzen erstreckenden Rechtsstreit.

Die EU-Kommission beschäftigt sich seit knapp 10 Jahren mit der Rechtswidrigkeit von Googles Bevorzugung seines eigenen Produkt- und Preisvergleichsdienstes. Durch die prominente Positionierung an der Spitze der Google-Suchergebnisse und die gleichzeitige Herabstufung von Konkurrenzangeboten verschafft Google seit 2008 seinem Preisvergleich einen unrechtmäßigen und wettbewerbswidrigen Vorteil. Erschwerend kommt hinzu, dass Googles Produkt- und Preisvergleichsdienst aufgrund seiner geringen Qualität und dem Fehlen eigener Inhalte bis heute legal keine Chance hätte, in den auf Relevanz basierten Suchergebnissen von Google eine Top-Platzierung zu erlangen.

Im Google-Management wurde schon früh erkannt, dass Googles Preisvergleichsdienst "einfach nicht funktioniert" ("simply doesn't work"*. Google platziert seinen Dienst in Kenntnis dieser Umstände und ohne Berücksichtigung dieser Schwächen in den Suchergebnissen oberhalb der Angebote der Konkurrenz: "Folgendes haben wir vereinbart: * Die PS onebox [Product Universal] sollte immer dann ausgelöst und in den Suchergebnissen ganz oben angezeigt werden, wenn das Top-Ergebnis von einem anderen Produkt- und Preisvergleichsdienst stammt..." ("Here is what we all agreed to: * The PS onebox [Product Universal] should trigger at the top any time the top result is from another comparison shopping engine...")**. idealo und anderen Produkt- und Preisvergleichsdiensten wird so die Möglichkeit genommen, im Wettbewerb durch Leistung zu überzeugen und vom Verbraucher adäquat wahrgenommen zu werden.

Damit verstößt das Unternehmen gegen das europäische und nationale Kartellrecht. Die EU-Kommission belegte Google deswegen bereits 2017 mit einem Rekordbußgeld in Höhe von 2,42 Milliarden Euro und wies darauf hin, dass Wettbewerber Schadensersatz vor den nationalen Gerichten einfordern können.***

Fortgesetzter Marktmissbrauch

Aus Sicht von idealo hält der Missbrauch weiterhin an, da Google keine ausreichenden Schritte unternommen hat, um für eine Gleichbehandlung aller Produkt- und Preisvergleichsdienste zu sorgen. Nach wie vor platziert Google seinen Dienst ganz oben in den Suchergebnissen und verschafft sich einen unrechtmäßigen Vorteil. Für idealo ist die Klage deshalb ein logischer Schritt und eine notwendige Ergänzung zu dem Verfahren der EU-Kommission in idealos Bemühen für einen fairen Wettbewerb und Preistransparenz für den Verbraucher. idealo begleitet weiterhin intensiv das fortlaufende EU-Kommissionsverfahren gegen Google und nimmt über seine Tochteruntergesellschaft Visual Meta GmbH (Ladenzeile.de) auch als Nebenintervenient gegen Googles Berufung vor dem Europäischen Gericht erster Instanz teil - gemeinsam mit der Bundesrepublik Deutschland, dem Europäischen Verband der Verbraucherschutzverbände BEUC und vielen weiteren betroffenen Unternehmen und Unternehmensverbänden.

"Ein fairer Wettbewerb im Internet ist nur möglich, wenn Monopolisten wie Google andere Marktteilnehmer nicht zugunsten eigener Angebote benachteiligen dürfen. Wir wollen mit dem Verfahren ein Zeichen setzen, dass sich gegen das rechtsmissbräuchliche Verhalten von Google zur Wehr gesetzt werden kann. Das Verhalten von Google gefährdet die Angebotsvielfalt und Innovation im Internet und missbraucht das Vertrauen der Verbraucher. Die Schadenersatzklage ist für uns ein notwendiger und folgerichtiger Zwischenschritt in unserem Engagement für einen fairen Wettbewerb und Diversität im Markt sowie Preistransparenz für die Verbraucher", sagt Dr. Philipp Peitsch, Geschäftsführer von idealo.

*Email eines Google Managers vom 27. Februar 2007: "Froogle simply doesn´t work", zitiert in Randnummer 490 der EU-Kommissionsentscheidung. Übersetzt: "Froogle funktioniert einfach nicht." Der Preisvergleich von Google hieß damals noch "Froogle" und wurde bald darauf in "Google Products" umbenannt.

**E-Mail eines Google Managers vom 9. Juli 2009, zitiert in Randnummer 390 der EU-Kommissionsentscheidung.

***U. a. in der Pressemitteilung der EU-Kommission vom 27.6.2017 zu den Folgen seiner Entscheidung: "Außerdem drohen Google zivilrechtliche Schadenersatzklagen, die von seinem wettbewerbswidrigen Verhalten betroffene Personen oder Unternehmen vor den Gerichten der Mitgliedstaaten einlegen könnten. Die neue EU-Richtlinie über Schadensersatzklagen wegen Kartellrechtsverstößen macht es für die Opfer von Kartellrechtsverstößen einfacher, Schadensersatz zu erhalten."

Quelle: Idealo Internet GmbH (ots)

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