Trotz Impfquote von 90 Prozent: Krankenhäusern droht wegen Quarantäne-Regelung Personalausfall
Archivmeldung vom 22.03.2022
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 22.03.2022 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.
Freigeschaltet durch Sanjo BabićÜber 90 Prozent des deutschen Krankenhauspersonals sind mindestens zweimal geimpft. Eine Umfrage zeigt, dass 75 Prozent der deutschen Krankenhäuser aufgrund quarantänebedingter Personalausfälle nicht mehr in der Lage sind, ihr normales Leistungsangebot anzubieten. Dies berichtet das Magazin "RT DE".
Weiter berichtet RT DE: "Das Robert Koch-Institut (RKI) hat im Oktober des Vorjahres die "Krankenhausbasierte Online-Befragung
zur COVID-19-Impfung (KROKO)" veröffentlicht. Diese kam in einer
zweiten "Befragungswelle" in der Corona-Krise in Deutschland zum
Ergebnis, dass im Zeitraum der Umfrage von Ende Juni bis Juli
2021 bereits 91 Prozent des teilnehmenden Krankenhauspersonals
vollständig geimpft (entsprach zum damaligen Zeitpunkt zwei Impfungen),
4 Prozent unvollständig geimpft und 5 Prozent ungeimpft waren.
Die Impfquote unterschied sich laut dem Ergebnis zwischen den Berufsgruppen Ärzteschaft (94 Prozent vollständig geimpft) und Pflegepersonal (90 Prozent vollständig geimpft). Des Weiteren wurden die individuellen Einsatzorte erfragt (OP: 94 Prozent vollständig geimpft, Normalstation: 89 Prozent vollständig geimpft). Insgesamt nahmen an der KROCO 16.975 Mitarbeiter aus 111 Einrichtungen in Deutschland teil.
Neueste Zahlen des Deutschen Krankenhausinstituts (DKI) belegen nun, dass "in den deutschen Krankenhäusern krankheitsbedingte Personalausfälle fast flächendeckend zugenommen haben". Dies liegt unter anderem auch an der politisch verordneten regelmäßigen Testpflicht für das Krankenhauspersonal. Der Präsident der Deutschen Interdisziplinären Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI), Gernot Marx, wird mit den Worten zitiert:
"Eine hohe Zahl von positiv getestetem Personal ist für viele Krankenhäuser sehr belastend."
In der DKI-Veröffentlichung heißt es:
"Die Pandemie begünstigt steigende Krankheitstage, sei es, weil Krankenhaushausmitarbeiter positiv getestet werden oder sich wegen Kontakt mit einer infizierten Person in Quarantäne begeben müssen, sei es, weil die zunehmenden Arbeitsbelastungen die Gesundheit der Beschäftigten zusehends beeinträchtigen."
An der Repräsentativbefragung beteiligten sich bundesweit 394 Krankenhäuser ab 50 Betten. Am stärksten betroffen ist laut den Ergebnissen der Pflegedienst. Jeweils knapp die Hälfte der Krankenhäuser berichtete demnach "von höheren Personalausfällen (5 bis 20 Prozent mehr erkrankt) bzw. deutlich höheren Ausfällen (über 20 Prozent)" als üblicherweise zu dieser Jahreszeit. Im Ärztlichen Dienst haben drei Viertel der befragten Häuser höhere Krankenstände als üblich gemeldet. So heißt es weiter:
"Im Vergleich zu einer früheren Blitzumfrage im Januar 2022 haben die Krankenstände berufsgruppenübergreifend merklich zugenommen. So ist in den patientennahen Bereichen der Anteil der Häuser mit einem deutlich höheren Krankenstand (über 20 % mehr als üblich) von 12 % auf 40 % gestiegen. In Summe hat sich der Anteil der Häuser mit steigenden Krankenständen seit Jahresbeginn insgesamt von 72 % auf 91 % erhöht."
DIVI-Präsident Marx teilte in einem Artikel der Augsburger Allgemeinen zu Beginn der Woche mit, dass "derzeit auch wieder 518 von 1.320 Intensivstationen" angegeben hätten, in einem "eingeschränkten Betrieb" arbeiten zu müssen. In Nordrhein-Westfalen habe man zudem "sehr deutlich einen Karnevalseffekt gespürt", so Marx. Im DKI-Bericht ist mit Blick auf die Intensivstationen-Belastung zu lesen:
"Im Vergleich dazu hat sich die Situation auf den Intensivstationen im Zeitablauf weitgehend stabilisiert. Hier konnten im Januar wie im März 2022 jeweils über 40 % der Einrichtungen die verfügbaren Intensivbetten krankheitsbedingt nicht komplett betreiben."
Der Parlamentarische Geschäftsführer der Grünen im Bundestag, Till Steffen, erklärte auf Twitter zu den DKI-Zahlen, dass eine allgemeine Impfpflicht einer solchen Situation vorgebeugt hätte:
So viel zur Behauptung, in den Krankenhäusern laufe alles ganz normal. Massive Personalausfälle bedrohen die kritische Infrastruktur. Das ist ein wichtiger Grund für eine #AllgemeineImpfpflicht .Impfungen reduzieren die Zahl der schweren Verläufe & von #LongCovid https://t.co/bRTa1SCvRQ
— Till Steffen (@till_steffen) March 22, 2022
Ein hoher Krankenstand bei den "patientenversorgenden Berufsgruppen" sei laut Einschätzung des DKI eine wesentliche Ursache dafür, dass aktuell "in vielen Krankenhäusern die vorhandenen Kapazitäten nicht vollständig ausgelastet werden können". Drei Viertel der Krankenhäuser könnten daher derzeit aufgrund krankheitsbedingter Personalausfälle ihre Betten auf den Allgemeinstationen nicht vollumfänglich betreiben.
Bezugnehmend auf die Antworten der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der AfD zum Thema Bettenauslastungen und Belastungen der Krankenhäuser in Deutschland in Zeiten der Corona-Krise und einem geplanten "Krankenhauszukunftsgesetz" heißt es in der Drucksache 20/477 im Januar 2022 wörtlich (Seite 3 der Drucksache):
"Soweit eine Verringerung der Planbettenzahl Voraussetzung für die Förderung von Maßnahmen zur Anpassung von Patientenzimmern an die besonderen Behandlungserfordernisse einer Pandemie ist, ist darauf hinzuweisen, dass die Bettenauslastung seit Beginn der Corona-Pandemie spürbar zurückgegangen ist."
Eine weitere Frage an die Bundesregierung lautete: "Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Personalbestand im Bereich der Intensivpflege, und wo lag das durchschnittliche Pfleger-Patienten-Verhältnis in diesem Bereich für das Jahr 2021?" In der Antwort (auf Seite 4 der Drucksache) hieß es:
"Der Bundesregierung liegen keine belastbaren Daten über die Anzahl der intensivmedizinisch geschulten Pflegekräfte und Ärztinnen und Ärzte vor. Berufe in der Intensivpflege sind auch in der Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit nicht isoliert abgrenzbar ... Auch anhand der Krankenhausstatistik (Grunddaten der Krankenhäuser) lässt sich keine abschließende Aussage treffen. Aus diesem Grund liegen der Bundesregierung auch keine Daten über das durchschnittliche Verhältnis von Pflegerinnen und Pflegern zu Patientinnen und Patienten vor."
Anfang Februar titelte der NDR: "Impfpflicht in der Pflege: Angst vor Personalmangel". Dabei bezog sich der Artikel auf die Tatsache, dass es die theoretische Möglichkeit einer drohenden weiteren Problematik ab Herbst am Beispiel Hamburg geben könnte:
"Und vielleicht droht sogar noch ein weiteres Problem. Vollständig geimpft ist momentan, wer zwei Dosen bekommen hat. Gut möglich aber, dass demnächst die Boosterimpfung auch zur Pflicht wird. Auch das könnte zur Herausforderung werden, denn nur 63 Prozent in der stationären Pflege in Hamburg haben schon die Auffrischung erhalten."
Neben den nun nachweislich erhöhten Quoten von akutem Personalmangel durch testergebnisbedingte Quarantäne-Ausfälle bei den Angestellten sollte in der nun aufkommenden Diskussion daher beachtet werden, dass mit Einführung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht die prekäre Angestelltensituation durch einerseits vorausgegangene Kündigungen von ungeimpftem Personal sowie durch die seit 16. März geltende Gesetzeslage forciert wurde, wodurch es zu Kündigungen seitens Krankenhausleitungen gekommen ist. Der dementsprechende Passus im Arbeitsrecht sieht vor:
"Eindeutig ist, dass 'Neu-Arbeitnehmer' nach § 20a Abs. 3 S. 4, 5 IfSG ohne Nachweis nicht beschäftigt werden dürfen. Ein Verstoß ist sowohl für den Arbeitnehmenden als auch für den Arbeitgeber bußgeldbewehrt (§ 73 Abs. 1 Nr. 7g, Abs. 2 IfSG). Hingegen unterliegen 'Alt-Arbeitnehmer' ohne Nachweis nach dem Wortlaut der Regelung nicht automatisch einem Tätigkeitsverbot. Vielmehr muss das Gesundheitsamt ein entsprechendes Tätigkeits- und Betretungsverbot aussprechen."
Das Fazit der DKI-Veröffentlichung bestätigt die Problematik:
"Zum jetzigen Zeitpunkt muss zudem offenbleiben, inwieweit die Geltung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht gemäß § 20a des Infektionsschutzgesetzes ab dem 16. März sowie die etwaige Freistellung von Mitarbeitern ohne Impf- oder Genesenennachweis die Personalsituation in den Krankenhäusern noch spürbar verschärfen wird."
Als Beispiel sei genannt, dass in Sachsen aufgrund der gesetzlichen Regelung die Impfquote bei dem dort ansässigen Pflegepersonal seit Januar zwar deutlich gestiegen war, die nun vorliegenden Zahlen jedoch belegen, dass über dieses Ereignis nicht automatisch die fortdauernde Gewährleistung ausreichender Personalzahlen realisiert werden kann."
Quelle: RT DE