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Arbeitnehmer im Osten arbeiten länger und verdienen weniger

Archivmeldung vom 15.04.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 15.04.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Deutschland gilt international mittlerweile als Billiglohnland (Symbolbild)
Deutschland gilt international mittlerweile als Billiglohnland (Symbolbild)

Bild: Eigenes Werk /OTT

Wer im Osten arbeitet, muss im Schnitt länger arbeiten, verdient aber weniger. Das geht aus neuen Zahlen des Statistischen Bundesamtes für das Jahr 2018 hervor, über welche die "Bild am Sonntag" berichtet.

Den niedrigsten Bruttostundenlohn haben demnach Arbeitnehmer in Mecklenburg-Vorpommern, den höchsten die Hamburger. 3.994 Euro brutto verdienten Arbeitnehmer im Westen (einschließlich Berlin) im Schnitt monatlich im vergangenen Jahr. In Ostdeutschland waren es 3.150 Euro. Nimmt man den durchschnittlichen Bruttostundenlohn, wird der Unterschied noch deutlicher. Im kompletten Osten liegt dieser unter 19 Euro, im gesamten Westen darüber. In Mecklenburg-Vorpommern gibt es durchschnittlich 17,16 Euro brutto pro Stunde, in Hamburg 24,13 Euro.

Das sind über 40 Prozent mehr. Eine Kluft gibt es auch bei der Wochenarbeitszeit: Im Westen beträgt sie durchschnittlich 35,3 Stunden, in den neuen Ländern 36,6. In Sachsen-Anhalt wird am längsten gearbeitet (durchschnittlich 37 Wochenstunden), in Bremen am kürzesten (34,7 Stunden). "Die Unterschiede sind Ausdruck dessen, dass im Osten weniger erwirtschaftet wird als im Westen", sagte Arbeitsmarktexperte Holger Schäfer vom Institut der deutschen Wirtschaft (IW) der "Bild am Sonntag" über die Diskrepanz bei den Löhnen. Im Westen seien mehr Betriebe mit hoher Wertschöpfung angesiedelt sind, zum Beispiel Chemie- und Automobilunternehmen: "Die können dann auch höhere Löhne zahlen." Die Zahlen des Statistischen Bundesamts basieren auf vierteljährlichen Verdiensterhebungen, bei denen die Anzahl der vollzeit-, teilzeit- und geringfügig beschäftigten Arbeitnehmer, ihre bezahlten Arbeitsstunden und ihre Bruttoverdienstsummen erfasst werden. Auszubildende sowie landwirtschaftliche Betriebe sind nicht einbezogen.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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