BGA: Regierung schiebt Unternehmensteuerreform auf Startrampe
Archivmeldung vom 07.02.2007
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Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt"Die geplante Unternehmensteuerreform 2008 ist ein kleiner Schritt für eine grundlegende Unternehmensteuerreform, aber ein großer Schritt für den Mittelstand. Für Personenunternehmen bringt die Thesaurierungsbegünstigung ein Gleichziehen mit in Kapitalgesellschaften belassenen Gewinnen.
Gegenüber früheren
Reformen ist dies ein bedeutender Fortschritt. Durch die Limitierung
der nominalen Steuerbelastung für Unternehmen auf etwa knapp unter 30
Prozent gewinnt Deutschland insgesamt wieder Anschluss an die
international niedrige Steuerbelastung." Dieses Fazit zog Anton F.
Börner, Präsident des Bundesverbandes des Deutschen Groß- und
Außenhandels (BGA), anlässlich der Vorlage des Referentenentwurfs zur
Unternehmensteuerreform 2008.
"Die Unternehmensteuerreform wird eine positive Wirkung für
Investitionen in Deutschland jedoch nur entfalten, wenn deren
Finanzierung attraktiv bleibt. Die Entlastung der Wirtschaft von fünf
Milliarden Euro ist ein verlässliches Investitionssignal. Die nun
vorgesehene Finanzierung ist jedoch durchwachsen", so Börner weiter.
Erfreulich sei, dass von den ursprünglich drakonischen steuerlichen
Eingriffen in die Finanzierung von Unternehmen Abstand genommen
worden sei. Die Freigrenze bei der Zinsschranke ermögliche, dass
kleine und mittlere Unternehmen verschont blieben. Börner:
"Mittelstandsfreundlicher bleibt jedoch die Umwandlung in einen
Freibetrag, um die Belastung auch bei größeren Unternehmen
aufzufangen." Problematisch sei auch, dass eine Reihe an Unternehmen
von der Zinsschranke und der geänderten Hinzurechnung von
Finanzierungsaufwendungen bei der Gewerbesteuer massiv getroffen
werde. Die Politik müsse verantworten, wenn dies Arbeitsplätze
gefährde. Im Rahmen der weiteren Beratungen des
Gesetzgebungsverfahrens werde es in einem konstruktiven Dialog aller
Beteiligten darauf ankommen, wie negative Auswirkungen auf
Investitionen und Finanzierung in Deutschland vermieden werden
können.
"Im nächsten Schritt müssen auch die weiterhin ungelösten Strukturfragen auf die Startrampe geschoben werden. Vor allem für die Gewerbesteuer muss eine Lösung gefunden werden, die zu einer vollständigen Integration in das Einkommen- und Körperschaftsteuersystem führt." plädierte Börner. Eine Ablösung vereinfache das Steuerrecht, in dem es die Perspektive auf eine einheitlichen Bemessungsgrundlage und die neuen komplexen, ertragsunabhängigen Hinzurechnungsregelungen ausräumt.
Quelle: Pressemitteilung BGA