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Bundeskanzleramt prüft Kurzarbeitergeld für Leiharbeiter bei VW

Archivmeldung vom 17.10.2015

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 17.10.2015 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Daniel Gast / pixelio.de
Bild: Daniel Gast / pixelio.de

Aus Sorge vor massivem Jobabbau wegen des Abgasskandals hat sich das Bundeskanzleramt in die Debatte um Kurzarbeitergeld-Zahlungen bei VW eingeschaltet: Laut eines Berichts von "Bild" und "Berliner Zeitung" prüft das Kanzleramt, wie den 6.000 Leiharbeitern bei VW Kurzarbeitergeld gezahlt werden kann.

Hintergrund der Prüfung sei, dass die Bundesagentur für Arbeit (BA) eine Kurzarbeitergeld-Zahlung an VW ablehnt. Grund sei, dass die Regelung nicht für Leiharbeiter gelte.

Ein Sprecher des Bundesarbeitsministeriums betätigte den Zeitungen, es werde geprüft, ob Kurzarbeitergeld gezahlt werden könne.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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