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Mehrheit im Gastgewerbe profitiert nicht von Teilzeit-Gesetz

Archivmeldung vom 28.09.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 28.09.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Koch, Köchin, Küche, Gastronomie (Symbolbild)
Koch, Köchin, Küche, Gastronomie (Symbolbild)

Bild: RainerSturm / pixelio.de

Die geplante Reform des Teilzeitgesetzes ist nach Ansicht der Gewerkschaft NGG für die Mehrheit der Beschäftigten im Hotel- und Gastgewerbe wirkungslos, da sie nur für Betriebe mit mehr als 45 Mitarbeitern gelten soll. "Das sind 70 Prozent des Personals im Gastgewerbe, an denen das Gesetz von Arbeitsminister Heil komplett vorbeigeht", kritisierte die Vorsitzende der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG), Michaela Rosenberger, gegenüber den Zeitungen der Funke-Mediengruppe.

Bundesweit arbeiten nach Zahlen der Bundesregierung knapp 38 Prozent aller Arbeitnehmer in Betrieben mit weniger als 45 Beschäftigten. Das Gesetz müsse aus nach Ansicht von Rosenberger für alle Unternehmen gelten - unabhängig von ihrer Größe. Der Bundesrat berät am Freitag über die Reform. Insgesamt arbeiten laut NGG rund 914.000 Menschen in Hotels, Restaurants und Pensionen mit weniger als 45 Beschäftigten. "Ausgerechnet in der von Frauen dominierten Bran che dürfte nur eine kleine Minderheit vom geplanten Rückkehrrecht in Vollzeit profitieren", sagte Rosenberger. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Arbeitnehmer ab 2019 ihre Arbeitszeit für ein bis fünf Jahre reduzieren können - etwa um Zeit für Kinder oder die Pflege von Angehörigen zu haben. Im Anschluss an die sogenannte "Brückenteilzeit" sollen Beschäftigte ihre Stundenzahl wieder auf Vollzeit erhöhen können. Das neue Gesetz soll jedoch nur für Unternehmen gelten, die mehr als 45 Mitarbeiter beschäftigen. Auf diese Untergrenze hatte sich das Kabinett auf Drängen der Unionsfraktion verständigt.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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