2008: Verdienstunterschied von Männern und Frauen weiter bei 23%
Archivmeldung vom 12.11.2009
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittNach Mitteilung des Statistischen Bundesamtes (Destatis) haben Frauen in Deutschland im Jahr 2008 mit durchschnittlich 14,51 Euro pro Stunde 4,39 Euro weniger als ihre männlichen Kollegen verdient. Damit lag der Gender Pay Gap, das heißt der prozentuale Unterschied im durchschnittlichen Bruttostundenverdienst von Frauen und Männern, wie bereits in den Vorjahren konstant bei 23%.
Leichte Veränderungen lassen sich in Ost- und Westdeutschland feststellen: Während der Gender Pay Gap im früheren Bundesgebiet von 24 auf 25% stieg, sank er in den neuen Bundesländern von 6 auf 5%.
Differenziert nach Branchen bestand der höchste Gender Pay Gap mit 34% im Wirtschaftszweig "Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen". Große Lohnabstände zwischen Frauen und Männern gab es auch in den Bereichen "Kunst, Unterhaltung und Erholung" (31%) sowie "Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen" (29%). In den Wirtschaftszweigen "Bergbau, Gewinnung von Steinen und Erden" (3%) sowie "Verkehr und Lagerei" (7%) fiel der Gender Pay Gap jeweils eher niedrig aus. Die Unterschiede zwischen den Wirtschaftszweigen resultieren unter anderem aus der Qualifikationsstruktur der Beschäftigten. So sind in den Branchen mit hohem Gender Pay Gap tendenziell Männer gegenüber Frauen in leitender Stellung beziehungsweise unter den herausgehobenen Fachkräften deutlich häufiger anzutreffen.
Für die Berechnung des Gender Pay Gap 2008 wurde analog zu 2007 ein Schätzverfahren angewendet. Grundlage hierfür ist die Verdienststrukturerhebung 2006, die um die Zahlen der Vierteljährlichen Verdiensterhebung aktualisiert wurde. Dieses Vorgehen ist notwendig, da die Verdienststrukturerhebung nur alle vier Jahre durchgeführt wird. Bei der Darstellung der Ergebnisse nach Wirtschaftszweigen wurde auf die neue Klassifikation der Wirtschaftszweige Ausgabe 2008 umgestellt.
Bei der Interpretation der Werte sollte berücksichtigt werden, dass es sich um den unbereinigten Gender Pay Gap handelt. Aussagen zum Unterschied in den Verdiensten von weiblichen und männlichen Beschäftigten mit gleichem Beruf, vergleichbarer Tätigkeit und so weiter sind damit nicht möglich.
Quelle: Statistisches Bundesamt