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Offshore-Windenergie verursachergerecht belasten

Archivmeldung vom 21.11.2006

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 21.11.2006 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Der Anschluss von Offshore-Windenergieanlagen an das öffentliche Stromnetz wird nach Berechnungen der deutschen NE-Metallindustrie einen Großteil der durch die Regulierungsbehörde angeordneten Kostensenkungen wieder ausgleichen und insbesondere bei energieintensiven Unternehmen zu erneut steigenden Strompreisen führen.

Die WirtschaftsVereinigung Metalle (WVM) hat deshalb die Ministerpräsidenten der Länder aufgefordert, das am kommenden Freitag im Bundesrat zur Verabschiedung anstehende Gesetz zur Beschleunigung von Planungsverfahren von Infrastrukturvorhaben (InPBeschlG) zu stoppen. Vor einer Verabschiedung des grundsätzlich zu begrüßenden Gesetzes, so WVM-Hauptgeschaftsführer Martin Kneer, müsse die Begünstigungsklausel für die Offshore-Windanlagen verursachungsgerecht überarbeitet werden. "Unsere Unternehmen können es nicht hinnehmen, dass sich die Netzentgelte in der Stromversorgung um bis zu 50 Prozent erhöhen," sagte Kneer. Dies widerspreche den Versprechungen der Bundesregierung, die energieintensiven Industrien in Deutschland durch international wettbewerbsfähige Strompreise zu stärken.

Nach Informationen der WVM sind derzeit vor der Nord- und Ostseeküste Windenergieanlagen mit einer Leistung von über 5400 Megawatt genehmigt. Weitere 4000 Megawatt stehen derzeit beim Bundesamt für Schifffahrt und Hydrographie (BSE) zur Entscheidung an. Bevorzugte Plätze für die riesigen Windparks sind die Regionen vor den Inseln Borkum, Sylt und Rügen.

Die WVM geht davon aus, dass Offshore-Windenergieanlagen eine deutlich höhere Wirtschaftlichkeit aufweisen als Anlagen an der Küste oder im Binnenland, andererseits aber deutliche höhere Kosten beim Transport des Stroms verursachen. Eine vollständige Abwälzung der Netzkosten auf die Stromverbraucher komme nicht in Frage und müsse auch unter Beihilfe-Aspekten geprüft werden, erklärte Kneer in Berlin.

Quelle: Pressemitteilung WirtschaftsVereinigung Metalle

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