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Neumann: reduzierter Mehrwertsteuersatz bleibt Leistungsschutzrecht kommt

Archivmeldung vom 28.09.2010

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 28.09.2010 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Fabian Pittich
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Der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) begrüßt das klare Bekenntnis von Kulturstaatsminister Bernd Neumann zum Erhalt des reduzierten Mehrwertsteuersatzes auf Zeitungen. Neumann hat heute beim 55th Distripress Congress in Hamburg die hohe Bedeutung der Zeitungen und Zeitschriften für den gesellschaftlichen und politischen Diskurs unterstrichen. Damit dies so bleibe, müssten sie für jedermann erschwinglich bleiben.

Deshalb werde die Bundesregierung am siebenprozentigen Mehrwertsteuersatz festhalten. "In Zeiten des Medienumbruchs ist dies ein deutliches Signal für zeitgemäße Rahmenbedingungen, mit denen die Verlagshäuser eine zukunftsgerichtete Zeitungslandschaft gestalten können", erklärte BDZV-Hauptgeschäftsführer Dietmar Wolff. Für gleichermaßen wichtig hält Wolff die Bestätigung Neumanns, dass die Einführung eines Leistungsschutzrechts für Presseverlage ganz oben auf der medienpolitischen Agenda der Bundesregierung stehe. Der Kulturstaatsminister hatte hervorgehoben, dass er sich die Wahrnehmung des Leistungsschutzrechts "gut über eine Verwertungsgesellschaft vorstellen" könne. Dabei werde das Recht Verlagen aller Größenordnungen, vor allem auch regionalen und lokalen Zeitungsunternehmen, helfen.

Quelle: BDZV - Bundesverb. Dt. Zeitungsverleger

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