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Regelungen zur Erbschaftsteuerreform wirklichkeitsfremd

Archivmeldung vom 11.12.2007

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 11.12.2007 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Als "wenig befriedigenden Kompromiss" hat der Präsident des Bundesverbands mittelständische Wirtschaft (BVMW), Mario Ohoven, den vom Bundeskabinett gebilligten Entwurf zur Erbschaftsteuerreform bezeichnet. "Die Besteuerung nach Verkehrswert wird für die meisten Mittelständler die Unternehmensnachfolge deutlich verteuern."

Dies werde durch die höheren Freibeträge nicht kompensiert, sagte der Mittelstandspräsident. "Auch die Bedingungen zur steuerfreien Übertragung des Betriebsvermögens dürften sich als wenig praktikabel und bürokratisch erweisen. Es ist wirklichkeitsfremd vorzuschreiben, dass ein Unternehmen 15 Jahre lang im Haftungsverbund bleiben muss."

Der Unternehmer werde praktisch gezwungen, für eine spätere Nachbesteuerung Rückstellungen auf Kosten der Liquidität zu bilden, so Ohoven. Von wenig Realitätsnähe zeuge zudem die Regelung, wonach eine bestimmte Lohnsumme über zehn Jahre nicht unterschritten werden darf. "Es ist jetzt schon erkennbar, dass die Erbschaftsteuerreform in dieser Form in erster Linie die Gerichte beschäftigen wird."

Quelle: BVMW

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