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Erneut mehr Betriebsgründungen als Betriebsaufgaben im Jahr 2024

Freigeschaltet am 21.02.2025 um 08:08 durch Mary Smith
Statistisches Bundesamt
Statistisches Bundesamt

Bild: Statistisches Bundesamt

Im Jahr 2024 wurden in Deutschland rund 120 900 Betriebe gegründet, deren Rechtsform und Beschäftigtenzahl auf eine größere wirtschaftliche Bedeutung schließen lassen. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, waren das 2,1 % mehr neu gegründete größere Betriebe als im Jahr 2023. Gleichzeitig stieg die Zahl der vollständigen Aufgaben größerer Betriebe um 2,7 % auf rund 99 200. Dennoch war die Zahl der Betriebsgründungen auch 2024 wie in allen Jahren seit Beginn der Zeitreihe im Jahr 2003 höher als die Zahl der Betriebsaufgaben.

Neugründungen nehmen insgesamt um 0,2 % zu

Die Gesamtzahl der Neugründungen von Gewerben war im Jahr 2024 mit rund 594 500 um 0,2 % höher als im Jahr 2023. Die Gesamtzahl der Gewerbeanmeldungen nahm ebenfalls um 0,2 % auf rund 716 400 zu. Zu den Gewerbeanmeldungen zählen neben Neugründungen von Gewerbebetrieben auch Betriebsübernahmen (zum Beispiel Kauf oder Gesellschaftereintritt), Umwandlungen (zum Beispiel Verschmelzung oder Ausgliederung) und Zuzüge aus anderen Meldebezirken.

Vollständige Aufgaben um 3,4 % höher als im Vorjahr

Die Gesamtzahl der vollständigen Gewerbeaufgaben war im Jahr 2024 mit rund 503 400 um 3,4 % höher als im Vorjahr. Die Gesamtzahl der Gewerbeabmeldungen stieg um 2,7 % auf rund 619 100. Dabei handelt es sich nicht nur um Gewerbeaufgaben, sondern auch um Betriebsübergaben (zum Beispiel Verkauf oder Gesellschafteraustritt), Umwandlungen oder Fortzüge in andere Meldebezirke.

Methodische Hinweise:

Von einer größeren wirtschaftlichen Bedeutung wird ausgegangen, wenn ein Betrieb durch eine juristische Person oder eine Gesellschaft ohne Rechtspersönlichkeit (Personengesellschaft) gegründet beziehungsweise aufgegeben wird. Auch von natürlichen Personen gegründete beziehungsweise aufgegebene Betriebe können hierunter fallen, sofern die Person im Handelsregister eingetragen ist, Arbeitnehmerinnen beziehungsweise Arbeitnehmer beschäftigt oder bei der Gründung eine Handwerkskarte besitzt.

Ein Kleinunternehmen ist definiert als Unternehmen, dessen Hauptniederlassung durch eine Nicht-Kauffrau oder einen Nicht-Kaufmann gegründet beziehungsweise aufgegeben wird und das nicht im Handelsregister eingetragen ist. Das Unternehmen beschäftigt zudem keine Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und besitzt bei der Gründung keine Handwerkskarte. Nebenerwerbsbetriebe sind Betriebe, die neben einer Haupterwerbstätigkeit im gewerblichen Bereich angemeldet werden.

Quelle: Statistisches Bundesamt (ots)

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