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Arbeitsgericht untersagt Pilotenstreik bei Air Berlin

Archivmeldung vom 24.11.2010

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 24.11.2010 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Air Berlin Group
Air Berlin Group

Das Frankfurter Arbeitsgericht hat am Dienstagabend der Fluggesellschaft Air Berlin im Prozess gegen die Pilotenvereinigung Cockpit recht gegeben und einen am Montag angekündigten Pilotenstreik untersagt. Die Arbeitsniederlegungen sollten Mitte dieser Woche beginnen. Die Airline hatte daraufhin einen Antrag auf einstweilige Verfügung gestellt.

Bereits am 16. August dieses Jahres hatten die Cockpit-Piloten für Arbeitskampfmaßnahmen gestimmt. Der Streik konnte jedoch durch einen ausgehandelten Vorvertrag zwischen Airline und Gewerkschaft abgewehrt werden. In den anschließenden Tarifverhandlungen kam es jedoch zu unterschiedlichen Auslegungen der Vereinbarungen des Vorvertrags, weshalb die Piloten diesen in einer Urabstimmung im Oktober ablehnten. In der Tarifauseinandersetzung geht es um verbesserte Dienst-, Ruhe- und Bereitschaftszeiten. Außerdem verhandelten die Parteien über einheitliche Arbeitsbedingungen für alle Piloten der Air Berlin Group.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

 

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