Volkert-Anwalt bestreitet in VW-Affäre Untreuevorwurf
Archivmeldung vom 02.12.2006
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittDie Anwälte des in der VW-Affäre Beschuldigten Klaus Volkert bestreiten in ihrer Haftbeschwerde an das Amtsgericht Braunschweig, dass die Sonderbonuszahlungen und bezahlten Partys für Betriebsräte unter den Tatbestand der Untreue fallen.
Das sagte
Volkert-Verteidiger Johann Schwenn NDR Info. Damit sei auch der
mögliche Verdacht auf Anstiftung zur Untreue gegen Volkert haltlos.
Man könne die Zahlungen missbilligen, sagte Schwenn, aber es sei eben
keine Untreue im juristischen Sinne. Schwenn bezieht in dem knapp
50seitigen Papier auch Stellung gegen den Vorwurf, das Handeln
Volkerts könnte gegen das Betriebsverfassungsgesetz verstoßen.
Paragraph 119 des Betriebsverfassungsgesetzes regelt, dass Mitglieder
des Betriebsrates nicht um ihrer Tätigkeit willen benachteiligt oder
begünstigt werden dürfen. Schwenn sagte, es herrsche aber die
Rechts-Meinung vor, dass dieser Einfluss von außerhalb des
Betriebsrates kommen müsse. Volkert scheide da als Tatbeteiligter
aus. Denn Volkert habe ja selber um Sonderbonuszahlungen gebeten. Und
das habe lediglich eine Amtsenthebung zur Folge - aber keine
Freiheitsstrafe.
Die Haftbeschwerde deutet damit eine mögliche Verteidigungslinie an, der Schwenn im Falle einer Anklage folgen könnte. Klaus Volkert sitzt derzeit in Haft - Schwenn geht davon aus, bis Ende kommender Woche eine Antwort auf die Haftbeschwerde zu erhalten. Schwenn ging auch auf den Vorwurf der Verdunklungsgefahr ein. Die Staatsanwaltschaft hatte damit die Festnahme Volkerts begründet, nachdem Volkert auf einem Treffen mit Gebauer letzteren dazu aufgefordert haben soll, seine Aussagen zu korrigieren. Schwenn zu NDR Info: Es gebe keine Anhaltspunkte, dass Volkert noch einmal mit Gebauer zusammentreffen wolle.
Quelle: Pressemitteilung NDR Norddeutscher Rundfunk