Kleine Gefälligkeit - großes Problem
Archivmeldung vom 06.03.2006
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 06.03.2006 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.
Freigeschaltet durch Thorsten SchmittGeraten Unternehmer nur in den Verdacht der Geldwäsche, kann ihre Existenz bedroht sein. Im Geschäftsleben ist es fast Alltag, doch vor Gericht kann es zu empfindlichen Strafen führen: das Aufteilen von Rechnungen in verschiedene Leistungsbereiche. Korruptionsexperten warnen deshalb vor Gefälligkeiten, die gutgläubige Unternehmer ihren Kunden erweisen.
Dr. Henning Herzog, Direktor am "Institute Risk & Fraud
Management" (Steinbeis-Hochschule Berlin), das in der Prävention von
Wirtschaftskriminalität und dem Risikomanagement ausbildet,
erläutert: "Mitarbeiter von Unternehmen, die für ihre Kunden z.B.
regelmäßig Warenrechnungen in vermeintliche Produktionskosten und
Marketingleistungen aufteilen, können die Geschäftsleitung in die
Gefahr bringen, sich wegen Steuerhinterziehung oder Beihilfe dazu
strafbar zu machen."
Werden beispielsweise bei der Ausfuhr von Waren lediglich die
Produktionskosten beim Zoll deklariert, die Nebenkosten jedoch
verschwiegen, dann würde dies dem Käufer vorerst illegal Gebühren und
Einfuhrumsatzsteuer ersparen. Für ihn wäre es ein lukratives
Geschäft, für den Unternehmer jedoch ein hohes Risiko. Denn wer der
"Gestaltung zur steuerlichen Umgehung" auch unbeabsichtigt Vorschub
leistet, kann in den Verdacht der Geldwäsche geraten.
Seit Deutschland mit mehr als 786 Milliarden Euro Umsatz
Exportweltmeister geworden ist, nehmen auch die Zoll- und
Steuervergehen zu. Mitarbeiter, die sich wegen des
Rechnungssplittings strafbar machen, stellen nur ein Beispiel
hunderter von Risiken dar, mit denen Unternehmen heute täglich
konfrontiert werden, ohne dass sich die Manager darüber bewusst sind.
Schon Fehler im elektronischen Zahlungsverkehr, beim Prüfen von
Belegen oder der Rechnungsbuchung können einen Unternehmer in
Konflikt mit dem Gesetz bringen. Herzog: "Es ist wichtig, dass die
für den Abwicklungsprozess im Unternehmen verantwortlichen
Mitarbeiter die Gefahren und Risiken kennen, damit sie korrekt
handeln können."
Einmal im Fahndungsraster von Polizei und
Strafverfolgungsbehörden, wird man schnell mit dem ganzen Programm
behördlicher Maßnahmen konfrontiert. Und die reichen bis zur
telefonischen Überwachung des Unternehmens. Am Ende stehen oft
ungeahnte Konsequenzen: Gefängnis, empfindlich hohe Geldstrafen,
Imageverlust und nicht selten sogar die Insolvenz des Unternehmens.
Doch obwohl Risiken ständig komplexer und undurchschaubarer
werden, qualifizieren sich in Deutschland noch zu wenig leitende
Mitarbeiter im Risk & Fraud Management. Während in den USA bereits 68
Prozent aller Unternehmen ihre Manager in der Korruptionsprävention
ausbilden, sind es hierzulande gerade mal 26 Prozent. "Wir müssen
hier noch sehr viel Aufklärungsarbeit leisten", hat Dr. Herzog
festgestellt.
Das "Institute Risk & Fraud Management" der Steinbeis-Hochschule
Berlin bietet dafür die europaweit einzige interdisziplinäre und
ganzheitliche berufsbegleitende Ausbildung an. Der nächste
MBA-Studiengang beginnt im September 2006. Interessenten können sich
jetzt im Internet anmelden (www.risk-and-fraud.de).
Quelle: Pressemitteilung Institute Risk & Fraud Management