25 BGH-Verfahren: Milliardennachzahlungen aus Lebensversicherungen?
Archivmeldung vom 18.01.2012
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittZug/Halle (Viel Arbeit für die Richter vom Bundesgerichtshof: Seit gestern klagt LV-Doktor in 25 BGH-Verfahren für die Rückabwicklung von Lebens- und Rentenversicherungsverträgen. Bei verbraucherfreundlichem Ausgang müssten die Versicherungsunternehmen nach Expertenschätzungen Verträge mit einem Gesamtvolumen von rund 290 Milliarden Euro rückabwickeln.
Gestern haben die LV-Doktor-Anwälte die 25. Revision im letzten Halbjahr beim Bundesgerichtshof eingelegt. Betroffen ist die Standard Life Lebensversicherung. Bei den Verfahren soll unter anderem die Rechtsfrage geklärt werden, ob alle deutschen zwischen 1994 und 2007 nach dem Policenmodell abgeschlossenen Lebensversicherungsverträge europarechtswidrig sind. Bei einer Rückabwicklung würden alle eingezahlten Beiträge an die jeweiligen Kunden erstattet werden. Jens Heidenreich, Leiter des LV-Doktor-Teams, dazu: "Nach unseren Schätzungen sind bis zu 40 Prozent aller Lebens- und Rentenversicherungsverträge mit einem Volumen von rund 290 Milliarden Euro rückabwicklungsfähig." Bereits anhängig sind BGH-Verfahren gegen folgende Gesellschaften: Allianz, WWK, Württembergische, Ergo, Aachen Münchener, Provinzial, Skandia, Volkwohlbund, Concordia, R+V und Zurich.
LV-Doktor-Sammelklagen eingereicht
Im vergangenen Dezember hat LV-Doktor zu derselben Rechtsfrage neun Sammelklagen (Gesamtvolumen rund zwei Millionen Euro) gegen große Lebensversicherer wie beispielsweise die Allianz, Hamburg Mannheimer, Nürnberger und R+V bei unterschiedlichen Gerichten eingereicht. Insgesamt will LV-Doktor in mehreren hundert Musterverfahren, zwölf Sammelklagen und 25 BGH-Verfahren die streitgegenständliche Rechtsfrage klären.
20 Prozent der Ansprüche reguliert
LV-Doktor hätte bereits sehr viel früher insgesamt 25 Verfahren beim BGH anhängig gehabt, da die Richter im letzten Halbjahr in 32 LV-Doktor-Verfahren eine Revision zugelassen haben. Allerdings haben die Versicherer in sieben Fällen die Klageforderungen bereits anerkannt, um die Revisionseinlegung oder ein Grundsatzurteil zu verhindern. So haben die Aachen Münchener und die Heidelberger Leben am 15.12.2010 vor dem BGH die Klageforderungen anerkannt, als sie merkten, dass die BGH-Richter verbraucherfreundlich entscheiden wollen bzw. beabsichtigen ein Verfahren an den EuGH weiterzureichen.
Quelle: proConcept AG (ots)