Steuerabzug bei Euwax Gold II entfällt - Veräußerungsgewinne werden künftig wie bei physischem Gold behandelt
Archivmeldung vom 11.06.2018
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Freigeschaltet durch André OttZu 100 Prozent mit physischem Gold unterlegt, keine jährlichen Gebühren, grammgenaue Auslieferung des Edelmetalls - zu diesen Vorteilen des Wertpapiers EUWAX Gold II (WKN: EWG2LD) kommt nun eine veränderte steuerliche Behandlung. Ab sofort nehmen Banken und Online-Broker bei einer Veräußerung von EUWAX Gold II in der Regel keinen Steuerabzug mehr vor. Damit werden Erwerb und Einlösung oder Verkauf bei EUWAX Gold II so behandelt wie bei physischem Gold. Hier sind Veräußerungsgewinne nach einem Jahr Haltedauer steuerfrei.
Grundlage ist die aktuelle Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 6. Februar 2018 zu Gold-Wertpapieren, die in den maßgeblichen Produktmerkmalen mit EUWAX Gold II vergleichbar sind. Der BFH hat in seinem Urteil IX R 33/17 erneut bestätigt, dass Gold-Wertpapiere nicht als Kapitalforderungen einzustufen sind, wenn sie unter anderem einen Anspruch auf jederzeitige Lieferung einer bestimmten Menge an Gold verbriefen.
Das Exchange Traded Commodity EUWAX Gold II verbrieft ein Gramm Gold eines 100-Gramm-Goldbarrens. Für Kauf und Verkauf fallen lediglich die börsenüblichen Transaktionskosten an, die von der jeweils depotführenden Bank berechnet werden. Die Ausübung kann an jedem Handelstag erfolgen: Die physische Auslieferung in Form von Kleinbarren ist bei 100 Gramm Gold oder einem Vielfachen davon innerhalb Deutschlands kostenfrei. Bei abweichenden Stückelungen fallen Form- und gegebenenfalls Lieferkosten an. Anleger können EUWAX Gold II börsentäglich von 8 bis 22 Uhr flexibel und unkompliziert an der Börse Stuttgart handeln.
Für Detailfragen zur steuerlichen Behandlung von EUWAX Gold II ist Anlegern zu empfehlen, sich an ihren Steuerberater zu wenden.
Quelle: Börse Stuttgart (ots)