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Arbeitgeber fordern Rentenversicherungspflicht für Selbstständige

Archivmeldung vom 17.05.2016

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 17.05.2016 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Bernd Kasper / pixelio.de
Bild: Bernd Kasper / pixelio.de

Die Arbeitgeber schalten sich mit einem eigenen Konzept in die Rentendebatte ein. "Wir brauchen Anpassungen unserer Alterssicherungssysteme, damit die gesetzliche Rentenversicherung tatsächlich nachhaltig leistungsfähig und finanzierbar bleibt und die zusätzliche Altersvorsorge ihre Aufgabe erfüllen kann, das Sinken des Rentenniveaus in zumutbarer Weise zu kompensieren", heißt es in einem rentenpolitischen Grundsatzpapier der Bundesvereinigung der deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), das der "Welt" vorliegt.

Der Spitzenverband warnt die große Koalition davor, "neue Fehler in der Rentenpolitik" zu begehen. Auf keinem Fall dürfe die Entscheidung des Gesetzgebers, das Rentenniveau weiter absinken zu lassen, korrigiert werden. Warnungen vor einem drastischen Anstieg der Altersarmut seien völlig überzogen, heißt es in dem Papier. Eine gezielte Vorbeugung vor Altersarmut ist nach Ansicht der Arbeitgeber allerdings bei Selbstständigen geboten. "Alle Selbstständigen, die bislang nicht Mitglied eines obligatorischen Alterssicherungssystems sind, sollten zur Altersvorsorge verpflichtet werden", heißt es in dem Rentenpapier. Bedingung sei allerdings, dass "sie im steuerlichen Sinne leistungsfähig und daher zur Altersvorsorge in der Lage sind". Stärken wollen die Arbeitgeber zudem die kapitalgedeckte Altersvorsorge. So sollte die Grundzulage von 154 Euro auf 200 Euro angehoben und der zulässige Sonderausgabenabzug von 2.100 Euro auf 3.000 Euro erhöht werden.

Überdies fordert der Verband, die Riester-Förderung für Selbstständige zu öffnen. Auch die Bedingungen für die betriebliche Altersvorsorge müssten verbessert werden, mahnt die BDA. Da sich die Rahmenbedingungen in den vergangenen Jahren spürbar verschlechtert hätten, fragten sich immer mehr Arbeitgeber, ob sie ihr bisheriges Engagement im gleichen Umfang aufrechterhalten könnten. "Heute können Arbeitgeber teilweise nur noch die Hälfte ihres Aufwands für betriebliche Altersvorsorge steuerlich geltend machen, weil der Steuergesetzgeber trotz Niedrigzinsphase von einem Zinssatz von sechs Prozent ausgeht", kritisiert der Verband. Nötig sei auch eine Entbürokratisierung.

Mehr Mut fordern die Arbeitgeber außerdem bei der Flexibilisierung des Renteneintritts. So sollten künftig auch Frührentner unbegrenzt hinzuverdienen dürfen. "Der Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand muss erheblich vereinfacht werden."

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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