Direkt zum Inhalt Direkt zur Navigation
Sie sind hier: Startseite Nachrichten Wirtschaft Netzagentur: Anbieter müssen Call-by-Call und Preselection zulassen

Netzagentur: Anbieter müssen Call-by-Call und Preselection zulassen

Archivmeldung vom 21.03.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 21.03.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Rainer Sturm / pixelio.de
Bild: Rainer Sturm / pixelio.de

Die Bundesnetzagentur beabsichtigt, Telefonanbieter auch zukünftig zu verpflichten, Call-by-Call und Preselection an ihren Festnetzanschlüssen zuzulassen. Das sieht ein Entscheidungsentwurf vor, in dem die Rahmenbedingungen für die Regulierung der Festnetz-Endkundenanschlüsse festgelegt werden sollen.

"Trotz verbreiteter Flatrate- und Bündelangebotestellen Call-by-Call und Preselection für bestimmte Kundengruppen noch immer eine wichtige Option dar", erläuterte Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. "Die Interessen der Verbraucherinnen und Verbraucher und die tatsächliche Nachfrage rechtfertigen es daher nicht, diese Wahlmöglichkeiten schon jetzt aufzuheben."

Quelle: dts Nachrichtenagentur

Videos
Daniel Mantey Bild: Hertwelle432
"MANTEY halb 8" deckt auf - Wer steuert den öffentlich-rechtlichen Rundfunk?
Mantey halb 8 - Logo des Sendeformates
"MANTEY halb 8": Enthüllungen zu Medienverantwortung und Turcks Überraschungen bei und Energiewende-Renditen!
Termine
Newsletter
Wollen Sie unsere Nachrichten täglich kompakt und kostenlos per Mail? Dann tragen Sie sich hier ein:
Schreiben Sie bitte eifer in folgendes Feld um den Spam-Filter zu umgehen

Anzeige