Netzagentur: Anbieter müssen Call-by-Call und Preselection zulassen
Archivmeldung vom 21.03.2014
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 21.03.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.
Freigeschaltet durch Thorsten SchmittDie Bundesnetzagentur beabsichtigt, Telefonanbieter auch zukünftig zu verpflichten, Call-by-Call und Preselection an ihren Festnetzanschlüssen zuzulassen. Das sieht ein Entscheidungsentwurf vor, in dem die Rahmenbedingungen für die Regulierung der Festnetz-Endkundenanschlüsse festgelegt werden sollen.
"Trotz verbreiteter Flatrate- und Bündelangebotestellen Call-by-Call und Preselection für bestimmte Kundengruppen noch immer eine wichtige Option dar", erläuterte Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. "Die Interessen der Verbraucherinnen und Verbraucher und die tatsächliche Nachfrage rechtfertigen es daher nicht, diese Wahlmöglichkeiten schon jetzt aufzuheben."
Quelle: dts Nachrichtenagentur