Arbeitgeber fordern weniger Macht für kleine Gewerkschaften
Archivmeldung vom 01.09.2014
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Freigeschaltet durch Manuel SchmidtAngesichts der drohenden Streiks im Bahn- und Flugverkehr wächst der Druck auf die Bundesregierung, die Macht der kleinen Berufsgewerkschaften zu beschränken: Arbeitgeberpräsident Ingo Kramer forderte eine gesetzliche Regelung zur Wiederherstellung der Tarifeinheit. Er erwarte ein Gesetz noch in diesem Jahr, sagte er der "Welt". "Ohne Tarifeinheit ist die Tarifautonomie langfristig nicht denkbar", sagte Kramer.
Auch die Metallarbeitgeber forderten rasches Eingreifen. "Wenn trotz des gültigen Flächentarifs jederzeit eine Minderheit den gesamten Betrieb lahmlegen kann, ist unser gesamtes System der Flächentarife bald hinfällig", warnte der Hauptgeschäftsführer von Gesamtmetall, Oliver Zander.
"Weil Spartengewerkschaften ausschließlich die Interessen einer kleinen Minderheit im Unternehmen durchsetzen, und sich nicht mehr für die gesamte Belegschaft verantwortlich fühlen, sorgen sie für eine massive Umverteilung von unten nach oben", kritisiert Zander. "Der Kuchen kann nur einmal verteilt werden."
Unterstützung bekamen die Arbeitgeber aus der CDU-Fraktion: "Wir reden nicht über Streiks in der Luftballon-Produktion, sondern über neuralgische Bereiche wie den Luft- und Bahnverkehr. Hier geht es um Daseinsvorsorge und die deutsche Volkswirtschaft insgesamt", sagte CDU-Fraktionsvize Michael Fuchs der Zeitung. "Verlässlichkeit war stets einer der wichtigsten Pluspunkte des Wirtschaftsstandortes Deutschland", so Fuchs. "Daher brauchen wir die Tarifeinheit. Frau Nahles sollte jetzt zügig einen Vorschlag vorlegen."
Die Koalition hatte sich vorgenommen, den Grundsatz "Ein Betrieb - ein Tarifvertrag" gesetzlich festzuschreiben. Die Politik setzt auf das Mehrheitsprinzip, wonach der Tarifvertrag der Gewerkschaft mit den meisten Mitgliedern im Unternehmen zur Anwendung kommen soll. Die kleinen Berufsgewerkschaften der Lokführer, Piloten und Klinikärzte sehen dies als Frontalangriff auf ihre Existenz. Denn wenn in einem Betrieb nur der Tarifvertrag der größten Gewerkschaft gilt, wären die kleinen Gewerkschaften an die Friedenspflicht gebunden und könnten im Konfliktfall nicht mehr zum Streik aufrufen.
Quelle: dts Nachrichtenagentur