Gericht stoppt Beitragssenkung
Archivmeldung vom 16.09.2005
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Freigeschaltet durch Jens BrehlDie anhaltende hervorragende Finanzentwicklung bei der Krankenkasse IKK-Direkkt veranlasste den Verwaltungsrat der Kasse, eine Beitragssenkung von 12 Prozent auf 11,8 Prozent vorzunehmen.
Das Bundesversicherungsamt (BVA), das die Senkung
absegnen muss, erteilte keine Genehmigung. In einem Eilverfahren – sog.
Einstweiliger Rechtsschutz (ER) – entschied nun das
schleswig-holsteinische Landessozialgericht, dass Krankenkassen nicht
grundrechtsfähig sind und somit auch keinen, auf das Grundgesetz
gestützten einstweiligen Rechtsschutz erwirken können.
Somit
muss die Kasse die gerichtlich verordnete Zustimmung zur
Beitragssenkung in einem Hauptsacheverfahren erkämpfen, das unter
Umständen Jahre dauern kann. „Die Politik ist gefordert, hier
schnellstens Abhilfe zu schaffen“, forderte Ralf Hermes, Vorstand der
IKK-Direkkt. In seiner Begründung erwähnte das Gericht, dass durch hohe
Beitragssätze weitere Finanzpolster angesammelt werden könnten. Zum
Schluss führte es jedoch aus, dass einiges für einen wahrscheinlichen
Erfolg der IKK-Direkkt in einem Hauptsacheverfahren spricht.
Pressemitteilung Banktip.de vom 16.09.2005