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Juli 2021: 12,3 % weniger Unternehmensinsolvenzen als im Juli 2020

Archivmeldung vom 12.10.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 12.10.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Statistisches Bundesamt
Statistisches Bundesamt

Bild: Eigenes Werk /OTT

Im Juli 2021 haben die deutschen Amtsgerichte 1 200 beantragte Unternehmensinsolvenzen gemeldet. Das waren nach Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) 12,3 % weniger als im Juli 2020.

Der rückläufige Trend bei der Zahl der Unternehmensinsolvenzen der vergangenen Monate setzte sich somit auch nach Auslaufen vieler Sonderregelungen, wie der ausgesetzten Insolvenzantragspflicht für überschuldete Unternehmen infolge der Corona-Pandemie, fort. Gegenüber Juli 2019, also vor Beginn der Ausbreitung der Corona-Pandemie in Deutschland, ging die Zahl der Unternehmensinsolvenzen im Juli 2021 um 27,0 % zurück.

Die voraussichtlichen Forderungen der Gläubiger aus beantragten Unternehmensinsolvenzen bezifferten die Amtsgerichte im Juli 2021 auf rund 4,6 Milliarden Euro. Im Juli 2020 hatten sie noch bei etwa 3,9 Milliarden Euro gelegen. Dieser Anstieg bei gleichzeitigem Rückgang der Unternehmensinsolvenzen ist darauf zurückzuführen, dass im Juli 2021 mehr wirtschaftlich bedeutende Unternehmen Insolvenz beantragt hatten als im Juli 2020.

Die meisten Unternehmensinsolvenzen gab es im Juli 2021 im Baugewerbe mit 222 Fällen (Juli 2020:204; +8,8 %). Im Handel (einschließlich Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen) waren es 189 Verfahren (Juli 2020: 228; -17,1 %). Im Bereich der freiberuflichen, wissenschaftlichen- und technischen Dienstleistungen (zum Beispiel Rechts- und Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung, Unternehmensberatung, Architektur- und Ingenieursbüros, Forschung und Entwicklung, Werbung und Marktforschung, Fotolabors sowie Veterinärwesen) wurden 131 Insolvenzen gemeldet (Juli 2020: 182, -28,0 %).

Sonderregelungen in den Jahren 2020 und 2021

Beim zeitlichen Vergleich der Insolvenzzahlen ist zu beachten, dass das Insolvenzgeschehen in den Jahren 2020 und 2021 von Sonderregelungen geprägt war. Von Anfang März 2020 bis Ende 2020 war die Insolvenzantragspflicht für überschuldete Unternehmen infolge der Corona-Pandemie ausgesetzt. Diese Regelung galt bis Ende April 2021 weiterhin für Unternehmen, bei denen die Auszahlung der seit 1. November 2020 vorgesehenen staatlichen Hilfeleistungen noch ausstand. Für diese Unternehmen wurde die Pflicht zur Beantragung eines Insolvenzverfahrens erst zum 1. Mai 2021 wieder vollumfänglich eingesetzt. In den Zahlen für Juli 2021 ist, unter anderem aufgrund der Bearbeitungszeit bei den Gerichten, weiterhin keine Trendumkehr bei der Zahl der Unternehmensinsolvenzen zu beobachten.

Beruht der Eintritt einer Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung auf den Auswirkungen der Starkregenfälle oder des Hochwassers im Juli 2021, ist die Insolvenzantragspflicht noch bis maximal zum 31. Januar 2022 ausgesetzt.

6,0 % mehr beantragte Regelinsolvenzverfahren im September 2021 gegenüber Vormonat

Hinweise auf die künftige Entwicklung der Unternehmensinsolvenzen gibt die Zahl der beantragten Regelinsolvenzverfahren. Im September 2021 stieg diese Zahl laut vorläufigen Angaben um 6,0 % gegenüber August 2021. Im Vergleich zu September 2020 lag die Zahl um 25,0 % höher, als die Antragspflicht vollumfänglich ausgesetzt gewesen und es zu einem deutlichen Rückgang im Vergleich zu September 2019 (-31,0 %) gekommen war.

78,0 % mehr Verbraucherinsolvenzen im Juli 2021 als im Juli 2020

Die Zahl der Verbraucherinsolvenzen ist im Juli 2021 im Vergleich zum Vorjahresmonat deutlich gestiegen. 7 164 Verbraucherinnen und Verbraucher stellten einen Insolvenzantrag, das war ein Anstieg um mehr als die Hälfte (+78,0 % gegenüber Juli 2020). Der starke Anstieg steht im Zusammenhang mit einem Gesetz zur schrittweisen Verkürzung von Restschuldbefreiungsverfahren von sechs auf drei Jahre. Die Neuregelung gilt für ab dem 1. Oktober 2020 beantragte Verbraucherinsolvenzverfahren. Sie ermöglicht den Betroffenen einen schnelleren wirtschaftlichen Neuanfang im Anschluss an ein Insolvenzverfahren. Daher ist davon auszugehen, dass viele überschuldete Privatpersonen ihren Insolvenzantrag zunächst zurückhielten, um von der Neuregelung zu profitieren.

Quelle: Statistisches Bundesamt (ots)

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