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Gas-Notfallplan: Energieversorger fürchten Milliardenklagen

Archivmeldung vom 25.03.2022

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 25.03.2022 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Anja Schmitt
Gericht (Symbolbild)
Gericht (Symbolbild)

Foto von Towfiqu barbhuiya von Pexels

Bei einem Stopp russischer Gaslieferungen fürchten die Energiekonzerne Schadensersatzklagen in Milliardenhöhe durch Unternehmen, die nicht mehr ausreichend mit Gas versorgt werden können. Das berichtet der "Spiegel" in seiner neuen Ausgabe.

Die Versorger sollen deshalb bei einer vertraulichen Sitzung von der Bundesnetzagentur verbindliche Kriterien eingefordert haben, nach denen die Behörde über die Belieferung der Industriebetriebe entscheidet. Ein nationaler Notfallplan sieht bisher vor, dass bei sinkendem Gasdruck zuerst private Haushalte versorgt werden. Industriebetriebe müssen mit Rationierung oder Abschaltung rechnen. Der Bundesverband der Deutschen Industrie und der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW), die die Gespräche mit der Bundesnetzagentur führen, hatten zuvor deutlich gemacht, dass sie der Behörde keine konkreten Unternehmen nennen würden, die von der Versorgung abgeschnitten oder rationiert werden könnten. In drei Arbeitsgruppen wollen Verbände und Behörde nun Kriterien für Abschaltungen erarbeiten und technische Details klären. Dabei dürfte relevant sein, ob Fabriken heruntergefahren werden können und ob es um Produkte geht, die lebenswichtig sind oder in den Lieferketten dringend benötigt werden. BDEW-Geschäftsführerin Kerstin Andreae hatte die Regierung am Donnerstag aufgefordert, die Frühwarnstufe auszurufen. Der Vorstoß sollte offenbar Tempo in die Vorbereitungen bringen. "Wir müssen Tacheles reden", soll sie in einer Videorunde gesagt haben.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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