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Digitaler Staat: Statistisches Bundesamt Vorreiter bei XRechnung

Archivmeldung vom 02.04.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 02.04.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Statistisches Bundesamt Logo
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Bild: Statistisches Bundesamt

Als eine der ersten Bundesbehörden hat das Statistische Bundesamt (Destatis) die Voraussetzungen für den vollständig digitalisierten Rechnungseingang geschaffen. Wie das Statistische Bundesamt anlässlich des Kongresses "Digitaler Staat" am 2. und 3. April in Berlin weiter mitteilt, wird die Rechnungsbearbeitung dadurch kundenfreundlicher und effizienter.

Das Statistische Bundesamt erfüllt somit bereits jetzt die ab Ende November 2019 geltende Vorgabe für obere Bundesbehörden, elektronische Rechnungen (E-Rechnungen) im Standard "XRechnung" empfangen und verarbeiten zu können. Die Daten eingehender Rechnungen werden dabei automatisiert in die Buchungssoftware übermittelt und müssen nicht mehr manuell erfasst werden. Dies garantiert eine schnelle und fehlerfreie Rechnungsbearbeitung. Das Statistische Bundesamt geht damit einen weiteren Schritt in der Digitalisierung der Geschäftsprozesse: Dienstleister und Lieferanten erhalten schneller und unkomplizierter ihr Geld, die Behörde erzielt eine Effizienzsteigerung.

Die Einführung des XRechnung-Standards ist Teil der Digitalen Agenda des Statistischen Bundesamtes. Diese sieht unter anderem die Etablierung digitaler Workflows sowie die weitgehende Automatisierung von Prozessen in allen Bereichen vor.

Zum Hintergrund:

Nach der E-Rechnungsverordnung müssen die oberen Bundesbehörden und alle nachgeordneten Bundesbehörden bis zum 27. November 2019 in der Lage sein, Rechnungen im Standard XRechnung von der zentralen Rechnungseingangsplattform des Bundes (ZRE) empfangen und verarbeiten zu können. Ein Jahr später, ab 27. November 2020, können Beträge von mehr als 1 000 Euro bei diesen Behörden nur noch nach dem neuen Standard in Rechnung gestellt werden.

Quelle: Statistisches Bundesamt (ots)

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