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Pleite von Stromanbieter BEV: Vergleichsportalen drohen Konsequenzen

Archivmeldung vom 07.02.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 07.02.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Unter der Lupe: App analyisiert Textnachrichten.
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Bild: Tim Reckmann, pixelio.de

Nach der Pleite des Billigstromanbieters BEV erwägt das Bundesministerium für Verbraucherschutz Konsequenzen für Internet-Vergleichsportale wie Verivox oder Check24. Er lasse prüfen, "ob die Bundesnetzagentur in ihrer Aufsichtsfunktion gestärkt werden kann", sagte Staatssekretär Gerd Billen der "Süddeutschen Zeitung".

 Die Insolvenz der BEV sei "für alle betroffenen Verbraucher wirklich ärgerlich", erklärte Billen. Die Internet-Vergleichsportale werden von Verbraucherschützern kritisiert, weil sie durch ihre Empfehlungen dazu beigetragen haben sollen, das Geschäft von Billiganbietern anzufachen. Von der BEV-Insolvenz sind bis zu 500.000 Kunden betroffen. Schon heute ist die Bundesnetzagentur zuständig für den Wettbewerb bei Elektrizität, Gas und Telekommunikation. Nach den Plänen des Verbraucherschutzministerium, müsste die Bonner Behörde die Praktiken der Vergleichsportale künftig gründlicher ins Visier nehmen und gegebenenfalls beanstanden. Der Vorstand beim Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV), Klaus Müller, fordert die Bundesregierung auf, "die Verantwortung der Plattformen gegenüber Verbrauchern und Anbietern umfassend zu definieren." Die Zeit sei "vorbei, dass sich die Portalbetreiber auf die Position zurückziehen, sie lieferten nur Informationen", sagte Müller der "Süddeutschen Zeitung".

Der VZBV-Vorstand dringt darauf, "eine spezielle Haftung für Internet-Vergleichsportale" einzuführen. Dabei müsse klargestellt werden, welche Informationspflichten die Portale haben und wie ihre Rankings zustande kommen. Außerdem müssten diese deutlich machen, wie umfassend der Marktüberblick, den sie geben. Kartellamtspräsident Andreas Mundt nahm die Vergleichsportale aber auch in Schutz: Wenn ein Energieanbieter falsch kalkuliere, könne man nicht den Vergleichsportalen den "schwarzen Peter zuschieben." Ein Verivox-Sprecher erklärte, man nehme in seine Tarifvergleiche nur Anbieter auf, "die auch bei der Bundesnetzagentur gelistet sind."

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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