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EU-Grundrechte gelten auch für Tabakhersteller!

Archivmeldung vom 03.05.2017

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 03.05.2017 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: Cisco Ripac / pixelio.de
Bild: Cisco Ripac / pixelio.de

Berliner Verwaltungsgericht legt die EU-Tabakrichtlinie dem Europäischen Gerichtshof EuGH vor, weil es daran zweifelt, dass einzelne Bestimmungen mit dem Primärrecht der Europäischen Union vereinbar sind. Der Verband der deutschen Rauchtabakindustrie (VdR) begrüsst die Entscheidung des Berliner Verwaltungsgerichtes, Fragen zur EU-Tabakrichtlinie dem Europäischen Gerichtshof EuGH vorzulegen.

Michael von Foerster, Hauptgeschäftsführer des VdR, sagt: "Das Berliner Verwaltungsgericht hat damit klar gestellt, dass EU-Grundrechte auch für Tabakhersteller gelten! Die Entscheidung des Berliner Verwaltungsgerichts ist ein Lichtblick der Vernunft und ein erster Schritt für mehr Rechtssicherheit gerade für kleinere und mittlere Tabakhersteller, die existentiell bedroht sind." Das Berliner Verwaltungsgericht hat erhebliche Zweifel daran, dass einzelne Regelungen der EU-Tabkarichtlinie mit den EU-Grundsätzen der Rechtssicherheit, Gleichbehandlungsgrundsatz, Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und des Schutzes des Eigentums vereinbar sind.

"Die gesamte Tabakbranche leidet unter der mangelnden Rechtssicherheit. Dies widerspricht eklatant sowohl rechtsstaatlichen als auch wirtschaftspolitischen Prinzipien. Insbesondere kleine und mittelständische Tabakhersteller haben durch begrenzte Ressourcen nicht genügend Zeit gehabt, um ihre Produktionsanlagen auf die neuen Verpackungsvorgaben umzustellen und alle Markennamen abzuschaffen oder zu ändern, die einen Hinweis auf eine Aromatisierung enthielten.

Auch können infolge des "Aromawerbeverbots" viele ihre im Markenregister eingetragenen Marken überhaupt nicht mehr verwenden. Das kommt einer Enteignung gleich. Wir freuen uns sehr, dass das Berliner Verwaltungsgericht dem europäischen und nationalen Gesetzgeber endlich deutlich macht, dass der politische Wille nicht über dem Recht steht. Nun liegt es am EuGH, klar zu machen, dass EU-Grundrechte auch für Tabkhersteller gelten."

Der Verband der deutschen Rauchtabakindustrie (VdR) ist seit 1920 der Zusammenschluss der überwiegend mittelständischen Hersteller und Importeure von Feinschnitt, Pfeifentabak, Kau- und Schnupftabak, Zigarren und Zigarillos. Der VdR hat eine lange Tradition als Interessenvertreter für verantwortungsvollen Tabakgenuss und ist die Stimme des Mittelstands der Tabakwirtschaft gegenüber der Öffentlichkeit sowie der Politik. http://www.verband-rauchtabak.de

Quelle: Verband der deutschen Rauchtabakindustrie (ots)

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